Vernehmlassung

Entwurf des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (KVAG)

Die SVP lehnt den vorliegenden Entwurf für ein Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung klar und unmissverständlich ab. Er ist sowohl in ordnungspolitischer wie…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt den vorliegenden Entwurf für ein Bundesgesetz betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung klar und unmissverständlich ab. Er ist sowohl in ordnungspolitischer wie auch in wirtschaftlicher Hinsicht vollkommen verfehlt und löst keine der Probleme im Bereich der obligatorischen Krankenversicherung, sondern verschärft diese mit grosser Wahrscheinlichkeit sogar. Faktisch wird hier ein Schritt in Richtung staatlicher Krankenversicherung oder Einheitskasse getan, obwohl dies vom Volk mehrfach deutlich abgelehnt wurde.

Entwicklung und Situation des Krankenversicherungsbereiches in der Schweiz

Im Jahr 1996 trat das Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft, welches die Krankenversicherung für alle in der Schweiz lebenden Personen für obligatorisch erklärt. Es verfolgt ferner drei Hauptziele: die Stärkung der Solidarität, die Gewährleistung einer hochstehenden medizinischen Versorgung sowie eine massvolle Kostenentwicklung bzw. ein möglichst kostengünstiges Angebot der medizinischen Leistungen. Die ersten beiden Ziele führten unter anderem zu einer Reihe von starken Regulierungen (z.B. umfassender obligatorischer Leistungskatalog, Vertragszwang mit den Leistungserbringern), welche dem dritten Ziel der massvollen Kostenentwicklung komplett zuwider laufen. Dennoch spricht man von reguliertem Wettbewerb, weil die Versicherten eine weitgehend freie Wahl zwischen den Krankenversicherern haben. Die Versicherer stehen dadurch zwar in Konkurrenz, sind jedoch durch weitere Vorschriften wie Gewinnverbot, Mindestreserven, Rabattvorschriften und Prämiengenehmigungen stark eingeschränkt.

Seit Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) hat sich nun aber eine dramatische Kostensteigerung und damit eine ebensolche Erhöhung der Prämien ergeben, als Folge von Systemmängeln und der oben erwähnten Überregulierung.

Fehlinterpretation im Gesetzesentwurf
Die nun präsentierte Vorlage für ein Krankenversicherungs-Aufsichtsgesetz ortet jedoch völlig andere Probleme im Bereich der OKP. Es wird festgestellt, dass sich die Krankenversicherer zunehmend marktwirtschaftlich verhalten, sich teilweise zusammengeschlossen haben (gewachsen sind), in einzelnen Fällen aber auch in finanzielle Schwierigkeiten geraten und untergegangen sind. Die Verfasser des KVAG-Entwurfes sehen dies nun als Grund für die Einführung einer wahren Flut neuer Kontrollen, Vorschriften, Verbote und Einschränkungen für die Krankenkassen. Vermutlich in Folge der vergangenen Finanzkrise behaupten sie, es bestünden bei der OKP Systemrisiken (z.B. „Kettenreaktionen“ beim Zusammenbruch einer oder mehrerer Krankenkassen) und schliessen daraus, dass zum Schutze der Versicherten massive Massnahmen notwendig seien. Diese Einschätzung ist schlicht falsch. Die Krankenversicherungen funktionieren nach dem Umlageverfahren, d.h. mit den heutigen Prämien werden heute bezogene Leistungen finanziert. Es werden nicht wie bei der beruflichen Vorsorge (d.h. bei den Pensionskassen) von den Versicherten einbezahlte Altersgelder oder wie bei Banken Kundenersparnisse verwaltet. Das Krankenversicherungssystem wird nachweislich relativ problemlos mit Zusammenbrüchen einzelner Krankenkassen fertig. Es besteht eine Vielzahl von Kassen, die kaum untereinander verflochten sind und sich folglich kaum gegenseitig in den Ruin reissen werden. Die weiterbestehenden Kassen nehmen die Kunden gescheiterter Konkurrenten ohne weiteres auf, zumal sie dadurch ja auch wachsen können. Von den vielen unverhältnismässigen und untauglichen Massnahmen im Entwurf seien hier nur einige beispielhaft erwähnt:

  • Die Aufsichtsbehörde verlangt bei der Einreichung eines (Betriebs-) Bewilligungsgesuches die Beilage eines Geschäftsplans, den sie sogleich selbst äusserst detailliert und umfangreich definiert (Artikel 6), wobei jede Änderung des Geschäftsplans wiederum einer Bewilligung durch die Behörde bedarf (Artikel 7);
  • Die Aufsichtsbehörde soll die Prämientarife künftig nicht nur auf ihre Gesetzeskonformität hin prüfen, sondern auch auf ihre wirtschaftliche bzw. unternehmerische Rechtfertigung. Sie soll die „erlaubten“ Prämien sodann fallweise selbst festlegen können (Artikel 15 und 16);
  • Der Bundesrat soll Vorschriften über die Entschädigungen für Maklertätigkeit und die Kosten für Werbung erlassen können (Artikel 19);
  • Die Aufsichtsbehörde soll das Recht der Versicherten, die Krankenkasse zu wechseln, für bis zu zwei Jahre aufheben können (Artikel 41);
  • Bundesrat soll die Möglichkeit erhalten, einer gemeinsamen Einrichtung der Krankenversicherer (die einen Insolvenzfonds führen muss), Bundes- bzw. Steuergelder in Form von Darlehen zu geben, um Gefährdungen des Krankenversicherungssystems abzuwehren (Artikel 43).

Solche Massnahmen sind vor allem geeignet, den Wettbewerb und die Prinzipien der Marktwirtschaft im Gesundheitsbereich endgültig zu unterbinden und die Kostenspirale weiter anzutreiben. Schliesslich soll dieser Aufsichtsmoloch durch eine Aufsichtsabgabe (Gebühr) finanziert werden, welche die Krankenversicherer unweigerlich auf die Prämien schlagen werden (Artikel 38).

Zusammenfassung

Die SVP ist der Überzeugung, dass auch im Gesundheitswesen Qualität und Preis sowie Angebot und Nachfrage nur durch marktwirtschaftliche Mechanismen und Wettbewerb auf effiziente Art in Einklang gebracht werden können und dass diese Mechanismen keinesfalls durch (noch mehr) staatliche Eingriffe zerstört werden dürfen. Wer diesen Gesetzesentwurf ohne deutlichen Widerstand hinnimmt oder gar befürwortet, befürwortet eine weitgreifende Verstaatlichung bzw. die Einführung der staatlichen Einheitskrankenkasse.

Zur Förderung von Wettbewerb und Qualität sind gewiss Verbesserungen in den Bereichen der Transparenz und Corporate Governance möglich. Deshalb sind einige Ansätze in den Artikeln 20, 21, 24 und 25 grundsätzlich positiv zu werten. Insgesamt ist der Entwurf jedoch derart verfehlt, dass ihn die SVP klar ablehnt. Wir fordern den Bundesrat und die zuständigen Verwaltungsinstanzen auf, die wenigen, eben erwähnten positiven Ansätze in bestehende Gesetze wie KVG oder evtl. VVG einzuflechten und dabei stets auf die Stärkung von Wettbewerb, Marktwirtschaft und unternehmerischer Freiheit zu fokussieren.

 
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