Die SVP kann dem Entwurf nur bedingt zustimmen. Zwar begrüssen wir die vorge-schlagenen Massnahmen im Bereich einer Verbesserung der Holznutzung
sowie die zusätzlichen Mittel zur Verjüngung des…
Die SVP kann dem Entwurf nur bedingt zustimmen. Zwar begrüssen wir die vorge-schlagenen Massnahmen im Bereich einer Verbesserung der Holznutzung
sowie die zusätzlichen Mittel zur Verjüngung des Waldes, um dessen Schutzfunktion auch in Zukunft zu gewährleisten. Auch die Aufhebung der bisherigen Trennung von Schutz- und Nichtschutzwald im Bereich der Bekämpfung von biotischen Gefahren sind als positiv zu werten. Negativ fällt die in Artikel 38 genannte Schaffung von neuen Waldreservaten ins Gewicht. Diese Massnahme steht im Widerspruch zu einer verstärkten Nutzung und sollte daher aus der Vorlage gestrichen werden.
Klar abgelehnt wird hingegen die Einführung der Kausalhaftung in Artikel 48a. Die Tatsache, dass ein Unternehmen oder Eigentümer, selbst bei Einhaltung aller Vor-schriften, trotzdem zur Verantwortung gezogen werden kann, ist nicht nur stossend, sondern kann in gravierenden Fällen sogar existenzbedrohend sein. Ebenfalls abgelehnt wird die Schaffung neuer Stellen im BAFU. Die SVP fordert, dass die Massnahmen mit dem bestehenden Stellenbestand umzusetzen sind.
Wir bedauern zudem ausdrücklich, dass auf die Förderung von Erschliessungsanlagen in der Vorlage verzichtet wird. Eine solche Massnahme würde klar zu einer Verbesserung der Holznutzung führen und ist darum aus unserer Sicht noch aufzunehmen. Im Weiteren weisen wir darauf hin, dass die in Artikel 38b genannten Punkte für finanzielle Mittel abschliessend sind. Sonst besteht die berechtigte Gefahr, dass unter dem Deckmantel des Begriffs Klimawandel die vorhandenen Gelder zweckentfremdet werden. Ein solches Vorgehen würde seitens der SVP entschieden abgelehnt und bekämpft.