Erneuerung der Polizeigesetzgebung des Bundes; Bundesgesetz über die polizeili-chen Aufgaben des Bundes (PolAG)
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP kann dem Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (PolAG) nur unter gewissen Bedingungen zustimmen, auch wenn der Zweck der gesetzlichen Vereinfachung unbestritten ist. Die rechtliche Zentralisierung aller Polizeiaufgaben des Bundes in einem Bundesgesetz darf jedoch keinesfalls – auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt – zu einer Zentralisierung der Polizeiaufgaben und zur Beschneidung der in der Verfassung verankerten kantonalen Polizeihoheit führen. Darüber hinaus lehnt die SVP die Ausweitung der Finanzhilfen und Abgeltungen an „andere internationale polizeiliche Organisationen“ neben Interpol entschieden ab.
Mit der Schaffung des PolAG soll die rechtliche Zersplitterung des Polizeirechts des Bundes überwunden werden. Nach dem Zusammenzug aller Polizeikräfte des EJPD im Bundesamt für Polizei (fedpol) scheint dies der logische Schluss zu sein. Die Zusammenführung der Polizeigesetzgebung des Bundes in ein eigenständiges und einheitliches Bundesgesetz dient sicherlich der Vereinfachung und Transparenz. Doch trotz der bundesrätlichen Versprechen, die kantonale Polizeihoheit bliebe unangetastet, könnte diese gesetzliche Zentralisierung durchaus den Grundstein zu einer Beschneidung ebendieser führen. Mit dem neuen Gesetz als Grundlage wird das fedpol an Bedeutung gewinnen, womit die Ansprüche des Amtes mit der Zeit zunehmen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Bundesrat sich klar für die Beibehaltung der heute geltenden Polizeihoheit der Kantone ausspricht und darauf auch in Zukunft Wert legt.
Des weiteren lehnt die SVP den neuen Art. 102 Abs. 3 PolAG ab, mit welchem die Finanzhilfen und Abgeltungen an die Interpol, welche bisher in Art. 353 StGB geregelt werden, auf „andere internationale polizeiliche Organisationen“ erweitert werden. Damit soll der Boden für einen Beitritt zu einer weiteren internationalen polizeilichen Organisation – im Bericht wird namentlich die Europol erwähnt – bereitet werden. Auf diese Weise will der Bundesrat nach dem Beitritt zu Schengen und Dublin eine weitere Annäherung an die EU-Sicherheitspolitik einläuten. Die SVP sieht keinerlei Notwendigkeit, dass die Schweiz einer weiteren solchen Organisation beitritt, weshalb sie diese in Art. 102 festgehaltene Erweiterung der Finanzhilfen und Abgeltungen klar ablehnt.
Fazit:
Aufgrund der stossenden Tatsache, dass mit dem Bundesgesetz u.a. der Weg für einen Beitritt zu Europol bereitet werden soll, kann die SVP die Schaffung des PolAG nur bedingt unterstützen. Die Formulierung „und andere internationale polizeiliche Organisationen“ ist daher zwingend aus Art. 102 Abs. 3 zu streichen. Darüber hinaus darf die kantonale Polizeihoheit auch in Zukunft in keiner Weise tangiert werden. Dem Drang nach einer Zentralisierung, der von der Verwaltung ausgeht, ist klar entgegenzutreten.