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Umwelt
Vernehmlassung

Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager

Die SVP kann dem Ergebnisbericht zu Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager zustimmen. Nach einer massiven Verzögerung der Zeitdauer des Verfahrens ist es damit endlich gelungen, zu einem akzeptablen und vor allem nachvollziehbaren Ergebnis zu kommen.

Die im Sachplan vorgesehenen Strukturen und die Zusammenarbeit der einzelnen Akteure haben sich grösstenteils bewährt und funktionieren. Dies zeigt insbesondere auch die Tatsache, dass die Überprüfung des
Vorschlages der NAGRA durch das ENSI und die KNS zu einer Korrektur von zwei auf neu drei Standorte (Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost) geführt hat.

Ebenso hat sich der Einbezug der verschiedenen Gruppen der betroffenen Region im Sinne einer Vertrauensverbesserung als sinnvoll erwiesen. Die Grundstruktur für die dritte Etappe ist damit gelegt und sollte auch nicht mehr angepasst werden. Für diese erwarten wir aufgrund dessen eine klare Verbesserung hinsichtlich der vorgesehenen Zeitlinie des Sachplans und zusätzliche Informationen betreffend derPlanung, damit das Verfahren in einer vernünftigen Frist abgeschlossen werden kann.

Die Ergebnisse der Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager zeigen klar, dass das im Jahre 2006 initiierte Vorgehen zur Bestimmung eines Standortes für ein Tiefenlager für radioaktive Abfälle, nach vorherigen erfolglosen Versuchen diesbezüglich, das richtige Instrument war und auch immer noch ist. Trotz des Ergebnisses kann jedoch nicht darüber hinweggesehen werden, dass dieses
Verfahren bislang massive Verzögerungen zur Folge hatte und der ursprünglich genannte Termin für ein solches Lager auf der Zeitachse immer mehr nach hinten rückt.

Für die kommende Etappe 3 ist es deshalb elementar und absolut zwingend, dass die involvierten Akteure – insbesondere das federführende Bundesamt für Energie – ihre Aufgabe konstruktiv und effizient wahrnehmen und weitere Verzögerungen bzw. auch unnötige Abklärungen unterlassen werden.

Ein zeitgerechter Abschluss des Sachplanes, an dessen Ende ein Standort für ein Tiefenlager steht, schafft Vertrauen in den Prozess, verhindert, dass man nicht stetig wieder bei Null anfangen muss und zeigt auch auf, dass man willens ist, die Aufgabe – sei es als Behörde oder als betroffene Region – wahrzunehmen.

Oberstes Ziel bei der Wahl eines Standortes muss stets die grösstmögliche Sicherheit sein. Alle anderen Kriterien haben sich diesem unterzuordnen. Auf Partikularinteressen darf bei dieser generationsübergreifenden Aufgabe nicht eingegangen werden, schon gar nicht von Eingaben aus dem Ausland. Der Auswahlprozess ist ein Verfahren eines souveränen Staates. Eingaben aus dem Ausland haben deshalb bloss konsultativen Charakter – auf keinen Fall bedingen diese eine Änderung des Verfahrens oder den Ausschluss eines Standortes aufgrund solcher Vorkommnisse.

Wie bereits erwähnt ist ein effizientes Verfahren zwingende Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss des Sachplanverfahrens. Die im Ergebnisbericht genannten Punkte bzw. die Beschreibung der kommenden Schritte für die dritte Etappe bleiben jedoch unverständlicherweise sehr vage und geben keinen Hinweis, wie in dieser alles entscheidenden Phase vorgegangen werden soll. Die Gefahr, dass es damit zu den vorgeschlagenen langen 11 Jahren der dritten Etappe noch zu weiteren Verzögerungen kommen kann bzw. wird, ist immanent.

Absolut unverständlich ist auch, dass bis kurz vor Ende der dritten Etappe kein weiterer Einbezug der Öffentlichkeit stattfinden soll. Im Sinne der Transparenz ist es klar notwendig und wichtig, dass die betroffenen Akteure in einer Zwischenphase vor der Erarbeitung des Rahmenbewilligungsgesuches sich nochmals dazu äussern können. Hier braucht es, wie generell in der dritten Etappe, eine bessere Klärung des Verfahrens, eine klare Kommunikation und den Willen der
zuständigen Behörden dies auch durchzuführen. Nur so ist sichergestellt, dass das bisherige Vertrauen in den Sachplan nicht wieder verloren geht und der Prozess zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden kann.

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.

 
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