Die SVP lehnt die unnötige Vorlage ab und folgt der ursprünglichen Argumentation der Mehrheit der WAK-NR (keine Folge geben). Bereits heute prüft die Übernahmekommission bei Übernahmen den Angebotsprospekt und weist auf Missstände hin. Deshalb drängt sich keiner neuer Straftatbestand auf.
Die Einführung neuer Straftatbestände muss einen konkreten Mehrwert für die Gesellschaft schaffen, indem der Schutz der Letzteren vor kriminellen Machenschaften verbessert wird. Es drohen mit der Umsetzung der Vorlage erstens eine zunehmende Bürokratisierung des Strafrechts und zweitens eine wahrgenommene Trivialisierung aller Straftatbestände durch die Ergänzung unnötiger Gesetzesartikel. Da die Übernahmekommission bereits heute die Angebotsprospekte überprüft und Missstände aufzeigt, wirkt sich dies auf den Anbieter prophylaktisch aus. Den Aktionären gegenüber sind die Anbieter auf «Goodwill» angewiesen, um die Übernahme erfolgreich abzuschliessen. Die Anbieter haben deshalb ein grosses Interesse vollständige und korrekte Informationen zur Übernahme zu veröffentlichen.
Aus diesen Gründen lehnt die SVP die Vorlage ab und unterstützt die ursprüngliche Argumentation der WAK-NR (keine Folge geben).