Die SVP hält den Ausbau der Exportrisikoversicherung in dieser Form für fragwürdig. Die Exportrisikoversicherung sollte privatwirtschaftlich und nicht vom Staat betrieben werden…
Vernehmlassungsantwort der Schweizerische Volkspartei SVP
Bundesgesetz über die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERVG)
Die SVP hält den Ausbau der Exportrisikoversicherung in dieser Form für fragwürdig. Die Exportrisikoversicherung sollte privatwirtschaftlich und nicht vom Staat betrieben werden.
Die SVP fordert den Bund auf, eine Variante des Einbezugs des privaten Käuferrisikos, die analog den Zusatzversicherungen und der obligatorischen Grundversicherung im Krankenversicherungsbereich funktionieren würde, zu prüfen. Die heutige Versicherungsleistung mit den dazugehörenden Leistungen wird beibehalten unter der Voraussetzung der Eigenwirtschaftlichkeit (eigene Rechnung, eigener Fonds). Will ein Unternehmer das private Käuferrisiko versichern, muss er eine Zusatzversicherung mit den entsprechend (voraussichtlich, da auch hier die Eigenwirtschaftlichkeit gewährleistet werden sollte) höheren Prämien abschliessen (eigene Rechnung, eigener Fonds).
Aufgabe des Staates ist es zunächst, national, nach Möglichkeit aber auch international für gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu sorgen. Für die exportierenden Firmen kann dies beispielsweise mit Investitionssicherungs-Abkommen getan werden.
Die Versicherung einzelner wirtschaftlicher Transaktionen sollte grundsätzlich privat erfolgen. Da dies gegenwärtig international offensichtlich nicht so ist, sollte es sich die Schweiz im Rahmen internationaler Handelsorganisationen (WTO) zum Ziel machen, generell die Privatisierung der Versicherung von Exportgeschäften anzustreben.
Unbefriedigend ist es, die Exportrisikoversicherung als selbständiges öffentlich-rechtliches Unternehmen (Aktiengesellschaft) auszugestalten. Erfahrungen mit solchen Organisationsformen (Osec, Ruag) sind negativ. Die Unternehmen bleiben – weil die Aktien zu 100% im Besitz des Bundes verbleiben – faktisch staatlich. Lediglich die Kontrollfunktion des Parlamentes über diese Unternehmen wird beseitigt. Dieser Widerspruch kann durch keine noch so ausgeklügelte „Eigner-Strategie“ behoben werden.
Negative Auswirkungen, die von einer staatlichen Exportrisikoversicherung ausgehen, sind beispielsweise an Forderungen nach „aussenpolitischer Verträglichkeit“ solcher Versicherungsgeschäfte ablesbar. So wird wirtschaftsfeindlichem Dirigismus Tür und Tor geöffnet. Wirtschaftsentwicklung und Wachstum an sich ist wohlstandsfördernd. Währenddessen schädigt übermässiger Einfluss von Funktionären diese Entwicklung teils massiv.
Zum Bericht selbst muss festgehalten werden, dass bei den Vergleichen zu den Exportversicherungen im Ausland jegliches Zahlenmaterial bezüglich jährlichen Zuschüssen bzw. Defizitzahlungen der jeweiligen Staaten fehlt. Ebenfalls wird nichts über die Vorteile der heutigen Versicherungslösung der Schweiz gesagt. In diesem Bereich wird der Bundesrat ersucht, klare Fakten und Zahlen aufzubereiten.
Wenn der Markt heute darauf verzichtet, private Käuferrisiken auf internationaler Ebene zu versichern, so wird dieser Markt offensichtlich durch Staatsaktivitäten gestört. Ziel muss es sein, diesen Markt besser funktionieren zu lassen und nicht die staatlichen Interventionen zu zementieren.