Die SVP ist mit der vorgeschlagenen Umsetzung des AVIG in die Verordnung bis auf einen Artikel einverstanden.
VERNEHMLASSUNGSANTWORT vom 17. 3.2003
der Schweizerischen Volkspartei SVP zur Änderung der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV)
Gegen verteuernde Korrekturen in der Arbeitslosenversicherung
Die SVP ist mit der vorgeschlagenen Umsetzung des AVIG in die Verordnung bis auf einen Artikel einverstanden. Sie wird sich jedoch gegen nachträgliche Korrekturen zur Wehr setzen, insbesondere wenn dabei Mehrkosten entstehen sollten.
Die SVP setzt sich dafür ein, dass folgender Artikel der Verordnung noch geändert wird:
Art. 41c (Erhöhung der Anzahl Taggelder in Kantonen, welche von erhöhter Arbeitslosigkeit betroffen sind)
Die SVP setzt sich dafür ein, dass die Kantone erst einen Antrag stellen können, wenn die Arbeitslosigkeit in der Schweiz generell 5% übersteigt.
Die SVP setzt sich für eine sinnvolle Abstufung der Anzahl Taggelder nach Arbeitslosenrate ein. Sie bekämpft daher die in der Verordnung fixierte Höchstzahl von 120 Taggeldern, da das Gesetz auch eine kürzere Verlängerung zulassen würde („höchstens 120 Taggeldern“).