Die SVP fordert vom Bundesrat eine objektive und lückenlose Auflistung aller Folgen der Personenfreizügigkeit mit der EU. Der vorliegende Bericht ist geschönt und erwähnt nur die positiven Aspekte…
Genehmigung der Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
Antwort der der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP fordert vom Bundesrat eine objektive und lückenlose Auflistung aller Folgen der Personenfreizügigkeit mit der EU. Der vorliegende Bericht ist geschönt und erwähnt nur die positiven Aspekte der Freizügigkeit. Um der Weiterführung des Abkommens zustimmen zu können, müssen jedoch auch die negativen Konsequenzen kommuniziert werden. Die fünfjährige Erfahrung mit der Personenfreizügigkeit reicht nicht aus, um generell von „guten Erfahrungen“ zu sprechen. Hinsichtlich der Tragweite des Entscheids erachtet es die SVP als wichtig, dass sich die Schweizer Bevölkerung zur Frage der Weiterführung der Personenfreizügigkeit äussern kann. Ein obligatorisches Referendum ist daher zwingend notwendig.
Die SVP anerkennt, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU der Schweizer Wirtschaft in dieser Zeit der Hochkonjunktur gewisse Vorteile gebracht hat. Dank der Zuwanderung aus der EU konnte ein Anziehen der Lohnspirale verhindert und damit die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Unternehmen gewahrt werden.
Anders sähe dies wahrscheinlich im Falle einer weltweiten Rezession aus. 1998 schätzte eine vom Bund in Auftrag gegebene ETH-Studie die voraussichtlichen Mehrkosten für die Arbeitslosenversicherung durch die Personenfreizügigkeit bei konjunkturellen Schwankungen auf 580 Mio. CHF. Zu diesen Fragen braucht es dringend aktuellere Zahlen. Um eine fundierte Stellungsnahme zur definitiven Weiterführung des Abkommens über die Freizügigkeit abgeben zu können, müssen alle damit verbundenen Konsequenzen offen auf dem Tisch liegen. Daher fordert die SVP einen genauen Bericht, der Angaben über folgende Bereiche beinhaltet: konkrete Entwicklung der Mietzinsen und Immobilienpreise, zusätzliche Kosten für die Sozialwerke, Anzeichen für einen Sozialversicherungstourismus, zu erwartende Entwicklungen bei einer Rezession. Wir erwarten, dass der vom Bundesrat bereits angekündigte Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen des EVD, des EDI und des EJPD all diese Fragen klärt und zwingend mehrere Wochen vor der Beratung des Geschäfts in den Kommissionen publiziert wird.
Es ist stossend, dass der Bundesrat neben den mangelhaften und geschönten Erläuterungsunterlagen die Vernehmlassungsfrist auf knapp einen Monat angesetzt hat. Dies, obwohl seit bald 10 Jahren bekannt ist, dass eine allfällige Nichtverlängerung bis spätestens 31. Mai 2009 notifiziert werden muss. Selbst mit der Berücksichtigung der begrenzten Zeit, wäre eine Frist von mindestens zwei Monaten möglich gewesen. Anscheinend ist der Bundesrat an einer fundierten Auseinandersetzung mit dem Geschäft von Seiten der Vernehmlassungsteilnehmer nicht interessiert.
Es scheint in letzter Zeit zur Regel zu werden, dass europapolitische Geschäfte im Parlament im Eiltempo durchgepeitscht werden.
Unter diesen Umständen ist eine seriöse Beratung nicht möglich. Verlierer sind die Stimmbürger und die Demokratie.