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Vernehmlassung

Gesetzgebungsvorlage für den Güterverkehr (Güterverkehrsvorlage)

Die SVP lehnt die Güterverkehrsvorlage in der vorliegenden Fassung und die darin vorgeschlagenen Varianten klar ab und weist diese an den Bundesrat zurück. Eine neue Vorlage soll nicht losgelöst…

Antwort der Schwiezerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die Güterverkehrsvorlage in der vorliegenden Fassung und die darin vorgeschlagenen Varianten klar ab und weist diese an den Bundesrat zurück. Eine neue Vorlage soll nicht losgelöst von allen Realitäten erfolgen, sondern hat sich auf konkrete Verhandlungen mit der EU zu stützen. Wunschvorstellungen einer kohärenten Verkehrspolitik im Alpenbogen nützen uns nichts, wenn die Realität eine andere ist. Für den Erlass eines Gesetzes müssen wir auf Tatsachen basieren können. Diese Grundlagen sind endlich zu erarbeiten. Wir haben aufgrund von Annahmen und Halbwahrheiten schon Hunderte von Millionen in die Verlagerung investiert und stellen fest, dass diese gescheitert ist. Die SVP ist nicht bereit, einmal mehr die Wunschvorstellungen des Departements in ein Gesetz zu giessen und nachher die Steuerzahler dafür zur Kasse zu bitten.

Die  Verlagerungspolitik hat sich strikte an den Verfassungsauftrag von Grenze zu Grenze zu halten. Eine über den Auftrag hinausgehende Interpretation und einer damit verbundenen weiteren Verschleuderung von Steuergeldern ist vehement entgegenzutreten. Es kann nicht das Ziel sein, einen Wirtschaftszweig wie den Schienengüterverkehr vollständig von Staatsgeldern abhängig zu machen. Vielmehr müsste für diesen Verkehr eine stärkere Kostenbeteiligung der EU geprüft werden. 
Im Weiteren spricht sich die SVP dezidiert gegen die einseitige Orientierung an einem Mengenziel in der Vorlage aus. Es muss vielmehr darauf geachtet werden, dass die Verkehrsverlagerung als ein dynamischer Prozess, als etwas sich dauernd Änderndes angesehen wird. Mengenziele führen grundsätzlich zu hohen, nicht steuerbaren Staatsausgaben. Es wäre verfehlt, solche im Bereich des Schienenverkehrs einzuführen, nachdem diese in anderen Bereichen mit Erfolg abgeschafft wurden. Anstelle eines Grenzwertes sollte ein Rentabilitätsziel gesetzt werden. Nur Verkehr, welcher seine Kosten deckt, soll durch die Schweiz fahren. 

I. Fehlende Analysen zur Verkehrsverlagerung

Die SVP vermisst in der Vernehmlassungsvorlage vertiefte Analysen, wie die eingesetzten Mittel (Bestellung von Zügen, Trassenpreisverbilligung, Förderung von Terminals etc.) gewirkt haben, das heisst, wieviel sie zur Verkehrsverlagerung beigetragen haben. Anstatt die Frage der Subventionseffizienz anzusprechen, verlangt der Bericht einfach von allen Mitteln mehr: mehr Trassenpreisverbilligung, mehr bestellte Züge, mehr rollende Landstrasse. Eine solche Politik ist konzeptlos. Es ist nicht einzusehen, weshalb einmal mehr ein sprichwörtlicher schweizerischer Sonderzug in der Verlagerungspolitik gefahren werden soll. Eine Verlagerungspolitik hat nur Erfolg, wenn sie in den Kontext einer gesamteuropäischen Verkehrspolitik eingebettet ist. Dabei haben die Wunschvorstellungen des Departements einer realistischen Lagebeurteilung zu weichen. 

II. Beschränkung auf den Verfassungsauftrag

Der Volkswille beschränkt sich im Übrigen ausschliesslich auf die Verlagerung des alpenquerenden Gütertransitverkehrs von Grenze zu Grenze. Über die Verfassungsgrundlage hinausgehende Massnahmen, wie die weitere Ausdehnung der Subventionierung des Schienengüterverkehrs in der Fläche, entsprechen nicht dem Verfassungsauftrag und sind dementsprechend zu präzisieren (vgl. S. 36). Im Weiteren sind auch Verschärfungen der Schwerverkehrskontrollen im Rahmen der Verlagerungspolitik als nicht zielführende Massnahmen abzulehnen. Höhere Bussen und verschärfte Kontrollen haben keine Verlagerungswirkung; sie sind allenfalls als Massnahmen im Rahmen der Diskussion einer neuen Verkehrssicherheitspolitik zu sehen. Mit der Vorlage haben diese Konzepte jedoch absolut nichts zu tun (vgl. S. 39).

III. Rentabilitäts- statt Mengenziel

Die SVP lehnt die im Rahmen der Vorlage vorgeschlagenen drei Varianten entschieden ab. Insbesondere wehren wir uns gegen ein starres Mengenziel, da sich das Verkehrswachstum nicht vom Wirtschaftswachstum abkoppeln lässt. Starre Verlagerungsziele stehen dem dynamischen Prozess der Verkehrsverlagerung diametral entgegen. Zudem führen sie erfahrungsgemäss zu höheren, nicht steuerbaren Staatsausgaben. Das Mengenziel ist durch ein Rentabilitätsziel zu ersetzen. 

IV. Mogelpackung Alpentransitbörse

Im Weiteren muss beachtet werden, dass sich eine schweizerische Verlagerungspolitik zwingend an bereits bestehende internationale Abkommen zu halten hat. Die in allen drei Varianten vorgesehene Einführung einer Alpentransitbörse müsste, wie im Bericht richtig vermerkt, in Absprache mit der EU erfolgen. Dies würde zu einer Neuverhandlung des Landverkehrsabkommen mit der EU führen, wobei weitere Zugeständnisse der Schweiz (z.B. Aufhebung des Nachtfahrverbotes) unausweichlich wären. Zudem würde die Einführung der Alpentransitbörse insbesondere auf Kurzstrecken sowie im Ver- und Entsorgungsbereich massive Auswirkungen auf die Produktionsabläufe im Inland haben – Binnentransporte würden damit faktisch diskriminiert. Die Transitbörse schafft im Übrigen einen verfassungswidrigen Zustand, indem sie die freie Wahl des Verkehrsmittels einschränkt.

V. RoLa-Ausbau: ineffizienter, kostspieliger, umweltpolitischer Sündenfall

Der in der dritten Variante vorgeschlagene Ausbau der Rollenden Landstrasse (RoLa) ist ebenfalls abzulehnen. Selbst die Vernehmlassungsvorlage lässt keinen Zweifel daran, dass die RoLA die ineffizienteste und teuerste Massnahme ist, um Güter von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Trotzdem wird eine Vervierfachung des Angebotes (bis zu 400’000 Stellplätze) verlangt. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass der heutige Kombinierte Verkehr durch die Schweiz zu 85 Prozent aus dem unbegleitenden kombinierten Verkehr (UKV) und nur zu 15 Prozent aus der RoLa besteht. Eine Abkehr von dieser Ausgangslage würde zusätzliche, immense finanzielle Mittel benötigen und ist auch aus umweltpolitischer Sicht mehr als fragwürdig. Im Vernehmlassungsbericht wird diesbezüglich auch angemerkt, dass mit einem RoLa-Zug 30 Prozent mehr an unproduktiver Masse transportiert wird, als im unbegleitenden kombinierten Verkehr. 

Kein Wunder ist die Akzeptanz der RoLa sehr gering. Eine Marktnachfrage besteht nicht und wird auch nicht durch eine strassenseitige Kontingentierung gefördert werden können. Darüber hinaus ist bei einer ganzheitlichen Betrachtung, die RoLa auf gewissen Strecken umweltschädlicher als der reine Strassentransport. Im Vergleich zum unbegleitenden kombinierten Verkehr benötigt die RoLa heute schon dreimal mehr Subventionen – ein Ausbau der RoLa würde für die Schweiz damit zum finanzpolitischen Abenteuer.  

VI. Untaugliche Vorschläge des Bundesrates zur Verlagerungspolitik

Die Vernehmlassungsvorlage ist ein vollkommen verfehlter Versuch, die Verkehrsverlagerung voranzutreiben. Anstatt sich auf den Erlass von wirtschaftsfreundlichen Rahmenbedingungen zu konzentrieren und sich an einem Rentabilitätsziel zu orientieren, werden viele der bisher schon weitgehend wirkungslosen Subventionssysteme noch ausgebaut und bestehende Fehlanreize zementiert. Die SVP fordert, dass sich der BR auf den Verfassungsauftrag beschränkt und nur den alpenquerenden Gütertransitverkehr in die Vorlage einbezieht.

 
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