Die SVP lehnt die angestrebte Steuererhöhung auf Take-away-Leistungen von 2,5 auf 8 Prozent ab. Obwohl die SVP im Grundsatz anerkennt, dass die ungleiche steuerliche Behandlung von gastgewerblichen…
Die SVP lehnt die angestrebte Steuererhöhung auf Take-away-Leistungen von 2,5 auf 8 Prozent ab. Obwohl die SVP im Grundsatz anerkennt, dass die ungleiche steuerliche Behandlung von gastgewerblichen Leistungen und Take-away-Leistungen in den Augen der Gastbetriebe ohne Take-away-Dienstleistungen unfair erscheinen mag, ist eine Erhöhung des reduzierten Steuersatzes als Lösung für dieses Problem nicht zielführend.
Nach heutigem Recht werden gastgewerbliche Leistungen mit 8 Prozent besteuert. Als gastgewerbliche Leistung gelten die Abgabe von Speisen und Getränken zum Konsum vor Ort sowie der Party-Service beim Kunden. Speisen und Getränke, die von der Kundschaft mitgenommen werden, werden zum reduzierten Satz von 2,5 Prozent besteuert. Der indirekte Gegenentwurf zur Volksinitiative «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!» sieht vor, dass neu praktisch alle gastgewerblichen Leistungen (ausser die Abgabe von kalten Speisen, die nicht vor Ort konsumiert werden) dem normalen Mehrwertsteuersatz von 8 Prozent unterstellt werden.
Der Handlungsbedarf, der eine solche Steuererhöhung rechtfertigt, wird von den Befürwortern der Vorlage primär durch die Ungleichbehandlung von gastgewerblichen Leistungen und Take-away-Leistungen begründet.
Für die SVP wird jedoch allein durch diese steuerliche Ungleichbehandlung der Marktteilnehmer kein hinreichender Nachweis erbracht, der eine allgemeine Steuererhöhung rechtfertigen würde. Als Partei, die sich seit jeher für tiefe Steuern und Abgaben einsetzt, stehen wir einer solchen Erhöhung überdies grundsätzlich kritisch gegenüber.
Die SVP bestreitet den Geist einer Erhöhung des heute reduzierten Mehrwertsteuersatzes aber auch generell: Die aus heutiger Sicht unbefriedigende Situation für die normalbesteuerten Gastbetriebe lässt sich aus unserer Sicht nicht dadurch verbessern, indem man einfach die Marktbedingungen für die Take-away-Betriebe verschlechtert. Es würden zwar gleich lange Spiesse hergestellt, doch dies mit einer Steueranpassung nach oben. Diese Steuererhöhung ist nicht im Sinne der SVP und wird daher abgelehnt.
Zudem vertritt die SVP klar die Auffassung, dass mit der vorliegenden Gesetzesänderung nur neue Abgrenzungsprobleme entstehen würden, was die Erhebung und Abrechnung der Mehrwertsteuer zusätzlich verkomplizieren und für die Steuerpflichtigen eine kaum umsetzbare Regelung schaffen würde. An dieser Stelle sei insbesondere auf die Einführung des Kriteriums des «warmen Nahrungsmittels» verwiesen: Wie soll zukünftig mit einer teilweise warmen und kalten Speise verfahren werden? Ist beispielsweise ein Schnitzel-Sandwich, mit aufgewärmtem Schnitzel, reduziert oder normal zu besteuern? Der nun vorliegende Vorschlag befriedigt nicht.
Aus diesen Gründen lehnt die SVP den indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative ab.