Die SVP steht der Vorlage kritisch gegenüber. Der Gegenvorschlag nimmt das Konzept der «relativen Marktmacht» auf, begrenzt dessen Anwendungsbereich jedoch auf Abschottung des Schweizer Marktes. Von relativ marktmächtigen Unternehmen abhängige Unternehmen sollen zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen grundsätzlich Waren und Dienstleistungen im Ausland zu den dort praktizierten Preisen und sonstigen Geschäftsbedingungen beziehen können.
Es ist generell bekannt, dass das hohe Lohnniveau, die hohen Mieten, Handelshemmnisse, Zulassungsbedingungen, Zölle usw. usf., mithin die hohen Produktions- und Lebenskosten, die höheren Preise im Inland wesentlich begründen. Dabei gilt grundsätzlich, dass der Preis in einer Marktwirtschaft durch den Preismechanismus von Angebot und Nachfrage bestimmt wird.
Tiefere Preise müssen über eine Intensivierung des Wettbewerbs erreicht werden, wobei sich mit Blick auf den Binnenmarkt zeigt, dass sich die Konsumentenpreise der importierten Waren ohnehin regelmässig der Frankenstärke anpassen.
Wenn jetzt ausserhalb einer Konzernstruktur eine Unternehmung von einer anderen Unternehmung abhängig ist, sind die Gründe i. d. R. privatrechtlicher Natur und somit Ausfluss der Vertrags- und Wirtschaftsfreiheit. Sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorschlag bringen denn vor allem eins, mehr zentralistische Kontrollen und Regulierungen, speziell für das Gewerbe.
Es steht fest, dass auch der angeblich «weichere» Gegenentwurf einen weiteren Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellt und die Wettbewerbsbehörden und Gerichte faktisch zu «Preiskontrollstellen» werden. Eine Prüfung und somit ein Verfahren findet auch dann statt, wenn der Anwendungsbereich, wie im Gegenvorschlag vorgesehen, eingeschränkt wird. Die Möglichkeit zur direkten Beschaffung im Ausland zu ausländischen Konditionen führt zudem nicht in jedem Fall zu tatsächlich tieferen Einstandspreisen. Genauso wenig lässt sich bei Annahme der Vorlage gewährleisten, dass ein allfälliger Preisvorteil an die Endkunden weitergegeben wird. Es ist hingegen allgemein bekannt, dass ein allfälliger Preisvorteil – vor allem zugunsten der Konsumenten – in erster Linie von der Wettbewerbsintensität abhängig ist und Lohnkosten, Gebühren usw. i. d. R. entscheidender sind, als die Kosten der Vorprodukte, d. h. als die Einstandspreise.
Immerhin erfreulich ist es, dass der Gegenvorschlag des Bundesrats kein unilaterales und schwer durchsetzbares Verbot des privaten Geoblockings vorsieht.