Vernehmlassung

Indirekter Gegenvorschlag zur Korrektur-Initiative: Vernehmlassungsantwort der SVP Schweiz

Die SVP Schweiz lehnt die Anliegen der Korrektur-Initiative ab. Die Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis der Schweiz (STIB), und mit ihr die Rüstungsbasis unserer Armee, ist im internationalen Vergleich schon heute durch restriktive Exportrichtlinien eingeschränkt. Deshalb lehnt die SVP Schweiz auch die vom Bundesrat vorgeschlagenen indirekten Gegenvorschläge ab, welche die Anliegen der Initiative auf gesetzlicher Ebene umsetzen würden. Damit macht sich der Bundesrat Anliegen zu eigen, die sich im Parlament bereits als nicht Mehrheitsfähig erwiesen haben, und die seine Handlungsfreiheit empfindlich einschränken würden.

Welches Kriegsmaterial wohin exportiert werden darf, verlangt von jedem Staat eine sorgfältige Abwägung seiner wirtschafts-, aussen- und sicherheitspolitischen Interessen. Dies ist die ureigene Aufgabe einer Landesregierung. Die Realität ist jedoch die, dass wenn ein Land auf ein Rüstungsgeschäft verzichtet, sich so gut wie immer ein anderes Herstellerland findet, das bereitwillig in die Lücke springt. Rüstungsrestriktionen eignen sich deshalb nur, die moralischen Standards eines Herstellerlandes zu wahren. Die heutige Kriegsmaterialausfuhrregelung entspricht den hohen Standards der Schweiz.

Die Korrekturinitiative würde die geltenden Ausschlusskriterien in Artikel 5 Absatz 2 der Kriegsmaterialverordnung als Verbote in die Verfassung aufnehmen. Und die Ausnahmeregelung von Abs. 4 desselben Artikels würde wegfallen, die ermöglicht, Kriegsmaterialausfuhren zu bewilligen, die sich gar nicht eignen, zur Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt zu werden. Die Schweiz wäre nicht einmal mehr ein verlässlicher Ersatzteillieferant. Die Initianten wollen, dass Kriegsmaterial nur noch in «demokratische Länder» mit einem «Exportkontrollregime, das mit demjenigen der Schweiz vergleichbar ist» exportiert werden kann. Damit müsste sich die Schweiz potentiell mit jedem Ausfuhrentscheid zum Richter aufschwingen, welche Länder als demokratisch gelten, und welche nicht. Für die Rolle der Schweiz als international anerkannter, neutraler Schlichter, kann dies nur schädlich sein. In dieser friedensstiftenden Rolle ist die Schweiz aber viel weniger entbehrlich, denn als Lieferant von Kriegsmaterial.

1995 entschieden sich die Eidgenössischen Räte bei der Totalrevision des Kriegsmaterialgesetzes die Bewilligungskriterien auf Verordnungsstufe zu regeln. 2019 lehnte das Parlament eine BDP-Motion ab, welche eine «Verbreiterung der demokratischen Basis von Waffenexporten» forderte. Der Bundesrat kann und soll seine Verantwortung wahrnehmen, die Landesinteressen zu wahren.

Umso unverständlicher ist es für die SVP, dass der Bundesrat nun zwei Gegenvorschlagsvarianten zur Korrektur-Initiative unterbreitet, die seine Handlungsfreiheit in seiner ureigensten Aufgabe beschränken.

Variante 1 will die Bewilligungskriterien von Artikel 5 der Kriegsmaterialverordnung (KMV) auf Gesetzesebene verankern. Gegen Anpassungen der Bewilligungskriterien auf Gesetzesstufe könnte dann das Referendum ergriffen werden. Desweiteren möchte der Bundesrat die Kompetenz, in gewissen ausserordentlichen Fällen von den gesetzlichen Bewilligungskriterien abzuweichen, wenn er dies aussen- oder sicherheitspolitisch für Notwendig erachtet (z.B. zur Aufrechterhaltung der STIB). Dazu wäre er durch Artikel 54 Absatz 2 der Bundesverfassung (Verpflichtung des Bundes, sich für die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz einzusetzen) ohnehin verpflichtet. Deshalb lehnt die SVP die Gegenvorschlagsvariante 1 ab. Die in Variante 1 verfolgte Absicht, bei Ersatzteillieferungen den Vertrauensschutz weiter zu gewährleisten, teilt die SVP. Deshalb ist am geltenden Recht festzuhalten.

Variante 2 lehnt die SVP noch entschiedener ab. Die Anliegen der Korrektur-Initiative stellen einen Frontalangriff auf eine strategisch wichtige Branche und deren Arbeitsplätze dar. Der Bundesrat schlägt in dieser Variante vor, diesen Schaden direkt auf gesetzlicher Stufe anzurichten, statt wie von der Initiative gewünscht auf Verfassungsebene. Damit schürt der Bundesrat selber Zweifel an seiner Ernsthaftigkeit, sich für die Aufrechterhaltung der STIB einzusetzen.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden