Vernehmlassung

Innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls zum übereinkommen der UNO gegen Folter…

Die SVP lehnt die innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Über­­einkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OP-CAT)

Die SVP lehnt die innerstaatliche Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Über­­einkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe entschieden ab.

Die SVP ist selbstverständlich der Ansicht, dass gegen Folter und andere grausame Behandlungs- oder Strafmethoden mittels griffigen Gesetzen und harten Strafen beizukommen ist. Diesen Anforderungen ist mit der bestehenden Gesetzgebung indes völlig Genüge getan: Bereits die Schweizerische Bundesverfassung statuiert in Art. 5, dass die Würde des Menschen zu respektieren und zu schützen ist. Zudem existieren drei interkantonale Konkordate über den Strafvollzug auf alle Orte der Freiheitsentziehung. Und schliesslich hat die Schweiz bereits zwei internationale Übereinkommen ratifiziert, welche die Verhütung von Folter und von anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zum Ziel haben.

So wird im Erläuternden Bericht wird festgehalten, dass das von der Schweiz ratifizierte Europäische Übereinkommen vom 26. November 1987 zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe „viele Ähnlichkeiten mit dem OP-CAT [aufweist], […] die Einführung eines nationalen Präventionsmechanismus“ jedoch nicht vorschreibt. Daraus ist zu schliessen, dass das OP-CAT wohl allein aufgrund der Einführung eines nationalen Präventionsmechanismus ratifiziert werden soll. Eine solche Vorgehensweise kann nicht angehen und ist entschieden abzulehnen!

Der bzw. die nationalen Präventionsausschüsse wie auch der Unterausschuss haben weit reichende Kompetenzen (Zugang zu Informationen, welche die Personen betreffen, deren Freiheit entzogen ist; Zugang zu allen Orten der Freiheitsentziehung; Möglichkeit, sich unter vier Augen mit den Personen zu unterhalten; etc.). Gemäss Erläuterndem Bericht können sie danach „den zuständigen Behörden nur Empfehlungen und Vorschläge unterbreiten, welche aus streng rechtlicher Sicht [zwar] nicht verbindlich sind“. Die Tatsache aber, dass deren Berichte von den Staaten zu veröffentlichen sind, lässt vermuten, dass sich darin scharfzüngige Empfehlungen finden werden, worauf sich ein Land dann international erklären muss. Solche Prozedere braucht die Schweiz wirklich nicht!

Im Übrigen zeigt wohl die Tatsache, dass das OP-CAT drei Jahre nach dessen Annahme durch die UNO-Generalversammlung lediglich von zehn Staaten (Albanien, Argentinien, Dänemark, Kroatien, Liberia, Mali, Malta, Mauritius, Mexiko und Vereinigtes Königreich) ratifiziert worden ist, dass die praktische Wirkung dieses Protokolls in Zweifel gezogen werden muss.  

Die Ratifikation des OP-CAT bringt der Bekämpfung der Folter und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen substantiell nichts, weshalb darauf zu verzichten ist.

 
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