Die SVP begrüsst die Liberalisierung des Postmarktes und kann sich auch mit der Gewährleistung einer gewissen Grundversorgung einverstanden erklären…
VERNEHMLASSUNGSANTWORT vom 18.8.2003
der Schweizerischen Volkspartei SVP
Ja zum liberalisierten Postmarkt
Die SVP begrüsst die Liberalisierung des Postmarktes und kann sich auch mit der Gewährleistung einer gewissen Grundversorgung einverstanden erklären. Aus verschiedenen Abstimmungen kann der Wunsch des Stimmbürgers nach Versorgungssicherheit herausgelesen werden. Dem ist Rechnung zu tragen. Es gilt allerdings, dabei nicht den Service public gegen den Markt auszuspielen, sondern eine ausgewogene Lösung zu finden, die die Interessen der Privat- wie der Geschäftskunden berücksichtigt.
1. Begrenzte und kontrollierte Marktöffnung
Erstaunt ist die SVP über das Vorgehen, insbesondere über die gegenüber der EU verzögerte Öffnung des Marktes. Die Geschäftskunden stellen das weitaus grösste Kundensegment der Post dar. Sie werden mit der verzögerten Öffnung einmal mehr gegenüber ihren Konkurrenten im benachbarten Ausland, die bereits jetzt vom Wettbewerb bei der Beförderung der Briefpost profitieren, ins Hintertreffen versetzt.
Die schrittweise Öffnung des Postmarktes lehnt die SVP daher ab. Problematisch ist in besonderem Masse der Mechanismus, dass ein weiterer Liberalisierungsschritt erst dann getan werden soll, wenn die Finanzierung der Grundversorgung sicher gestellt ist. Dieses Vorgehen überzeugt nicht, da ein Scheitern des vorgeschlagenen Finanzierungssystems im Bereich des Möglichen liegt (siehe dazu unter 5.).
2. Begriffe
Die SVP kritisiert, dass Briefpost- und Paketpost-Schnellsendungen lediglich über den Preis definiert werden, ohne gleichzeitig Transparenz über die Leistung zu verschaffen. Damit wird dem Etikettenschwindel Tür und Tor geöffnet. Die beiden Begriffe sind so zu definieren, dass die Kunden nicht nur wissen, was die Dienstleistung kostet, sondern primär, worin die Dienstleistung besteht. Wir fordern, dass diese beiden Begriffe neu definiert werden mit Betonung des zeitlichen Elements.
3. Zuweisung einzelner Angebote
Gemäss Art. 4 hat die Post das Recht, bestimmte Angebote des Universaldienstes den reservierten oder den nicht reservierten Diensten zuzuordnen. Damit ist die Post in der Lage, sich als entscheidende Instanz selber zu begünstigen. Das ist wettbewerbspolitisch höchst fragwürdig. Die Regulationsbehörde bietet keine Gewähr für Wettbewerb, vereinigen sich im Generalsekretariat UVEK doch Eigner und Regulationsbehörde. Die SVP verlangt, dass die Regulationsbehörde bei der Zuweisung von Angeboten auch die Mitbewerber der Post gleichberechtigt anhört. Dringend nötig ist auch die Formulierung eines Rekursrechts.
4. Zugang zur Grundversorgung
Unter dem Eindruck einer nur zögerlichen Liberalisierung und angesichts der Tatsache, dass die Wirtschaft die grösste Kundin der Post ist, verlangt die SVP eine angemessene Berücksichtigung der Geschäftskunden beim Zugang zum Universaldienst. Dieser darf sich nicht allein auf die Bedürfnisse der Privatkunden abstützen. Eine einseitige Berücksichtigung der Privatkunden steht in Opposition zum Gedanken einer wirtschaftlichen Betriebsführung der Post. Somit birgt sie letztlich die Gefahr, die Sicherstellung der Grundversorgung zu unterlaufen.
5. Finanzierung des Universaldienstes/Konzessionswesen
Die SVP bezweifelt, ob das vorgeschlagene Konzessionswesen das richtige Instrument zur Sicherstellung der postalischen Grundversorgung darstellt. Gemäss Art. 29 können Konzessionsgebühren erhoben werden, falls die Post trotz wirtschaftlicher Betriebsführung im Universaldienst nachweislich keine volle Kostendeckung erreicht. Das ist eine äusserst theoretische Betrachtungsweise. Die Realität zeigt nämlich, dass die Post in ihrer gegenwärtigen rechtlichen und organisatorischen Form gar nicht nach wirtschaftlichen und unternehmerischen Gesichtspunkten geführt werden kann. Wenn immer harte Entscheide anstehen, werden Stimmen laut, die politisch Wünschbares wider alle wirtschaftliche Vernunft durchzusetzen versuchen (vgl. REMA). Aus diesem Grund wird es letztlich unumgänglich sein, die Post in eine Aktiengesellschaft zu überführen und die Bundesbeteiligung so weit als möglich zu reduzieren. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Post aus der politischen Umklammerung gelöst und nach rein wirtschaftlichen und unternehmerischen Gesichtspunkten geführt werden kann.
Zweifelhaft erscheint es uns auch, ob die fünf Geschäftsfelder, aus deren Erträgen die Post diese Grundversorgung refinanzieren soll, ausreichend sind. Denn einerseits werden die Erträge aus den reservierten Diensten entsprechend den zu vollziehenden Liberalisierungsschritten schrumpfen. Andererseits steht die Post im Bereich der nicht reservierten Dienste und der neuen Geschäftsfelder in Konkurrenz mit Wettbewerbern. Die entscheidenden Faktoren zur finanziellen Sicherung der Grundversorgung müssen also Kosteneinsparungen und Restrukturierungen sein. Die SVP verlangt, dass die strategischen Ziele für die Post entsprechend angepasst werden.
6. Regulationsbehörde
Die SVP kritisiert, dass die Regulationsbehörde im Generalsekretariat des UVEK angesiedelt werden soll. Völlig ungenügend ist die Versicherung, dass die Wahrnehmung von Eigeninteressen und regulatorischen Aufgaben getrennt werden sollen. Einerseits versteht sich eine derartige Trennung von selbst. Andererseits verhindert sie nicht, dass es doch zu einem Austausch auf informeller Ebene kommt. Wir fordern daher eine unabhängige Organisation der Regulationsbehörde nach dem Vorbild einer Comcom oder WEKO.
Gemäss Art. 41 Abs. 2 lit. f ist es auch Aufgabe der Regulationsbehörde, die schrittweise Marktöffnung zu evaluieren. Ihr obliegt es also, die Entscheidungsgrundlage für eine weitere Öffnung des Postmarktes zu erstellen. Das ist inakzeptabel. Einerseits ist die Regulationsbehörde nach der vorliegenden Verordnung dem UVEK und damit dem Eigner der Post angegliedert. Andererseits zeigt die Erfahrung mit anderen Geschäften (z.B. Verkehrsverlagerung, Verkehrssicherheitspolitik), dass die Gefahr einer subjektiven, ja nach ideologischen Standpunkten vorgenommenen Evaluierung besteht. Die SVP fordert dringend, dass die Evaluierung der Marktöffnung von einem unabhängigen Institut durchgeführt wird.
7. Branchenübliche Arbeitsbedingungen
Bereits in unserer Vernehmlassungsantwort zur Revision des Fernmeldegesetzes vom 14. Oktober 2002 haben wir die Formulierung „Arbeitsbedingungen der Branche“ kritisiert. Dasselbe Problem besteht auch hier. Einerseits ist die Einhaltung des Arbeitsrechts bereits in der Formulierung bezüglich der Einhaltung des geltenden Rechts in Art. 5 Abs. 3 PG enthalten. Andererseits ist die Formulierung „branchenübliche Arbeitsbedingungen“ ungenau und missverständlich. Eine allfällige Definition könnte nur durch einen Branchenverband allgemein gültig formuliert werden.
In letzter Konsequenz läuft aber diese Formulierung, bzw. die dahinter stehende Forderung, dem Geist der Verordnung, welche die Voraussetzungen für die Öffnung des Postmarktes schaffen soll, zuwider. Es kann nicht angehen, dass die Konkurrenten der Post in wettbewerbsverzerrender Weise verpflichtet werden, dieselben oder ähnliche Arbeitsbedingungen wie die Post anzubieten. Dies gilt in besonderem Masse für die Löhne, welche die Post bisher einheitlich und unabhängig von den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Regionen bezahlt hat. Die entsprechenden Passagen sind ausnahmslos zu streichen.
Insgesamt erweckt die vorliegende Verordnung den Eindruck, dass dem Service public ein ungleich grösseres Gewicht beigemessen wird, als der grössten Kundin der Post, der Wirtschaft. Aus Sicht der SVP läuft die übermässige Betonung des Service public dem Geist einer Liberalisierung des Postmarktes zuwider. Wir verlangen entsprechende Nachbesserungen im Sinn einer stärkeren Berücksichtigung der Interessen der Geschäftskunden der Post.