Die SVP befürwortet die Änderung des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) wonach Direkterhebungen für natürliche Personen in Privathaushalten freiwillig erklärt werden sollen. Diese Änderung geht auf…
Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP befürwortet die Änderung des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) wonach Direkterhebungen für natürliche Personen in Privathaushalten freiwillig erklärt werden sollen. Diese Änderung geht auf eine parlamentarische Initiative der SVP zurück. Mit der derzeitigen Regelung im BStatG konnte der Bundesrat in der Statistikerhebungsverordnung für jede einzelne Erhebung festlegen, ob sie auch für natürliche Personen obligatorisch oder freiwillig ist und das Nichtbefolgen der Auskunftspflicht mit Bussen belegen. Diese zu weit in die Privatsphäre hineingehende Regelung gilt es abzuändern.
Mit der vorliegenden Änderung und Ergänzung des BStatG wird sichergestellt, dass die Auskunftspflicht für natürliche Personen bei Erhebungen des Bundesamtes für Statistik nur noch im Rahmen der Volkszählung besteht. Damit werden bewusst natürliche Personen in ihrem Privathaushalt geschützt. Richtigerweise werden jene Befragungen ausgenommen, die eine berufliche oder kommerzielle Tätigkeit einer Person betreffen. Dass das Bundesamt für Statistik als Ausgleich zur Einschränkung der Direkterhebung von Daten auf indirekt erhobene Daten zugreifen kann, ist zu befürworten. Damit ist sichergestellt, dass das Bundesamt die Daten erhält, die mit öffentlichen Aufgaben betrauten Institutionen bereits erhoben werden.