Vernehmlassung

Keine Notwendigkeit für neue Naturpärke

Die SVP lehnt die Vorlage in dieser Form vollumfänglich ab. Zurückgewiesen werden muss insbesondere das Ansinnen, das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) noch weiter auszudehnen.

Vernehmlassungsantwort vom 13.1.2003
der Schweizerischen Volkspartei SVP

Keine Notwendigkeit für neue Naturpärke

Die SVP lehnt die Vorlage in dieser Form vollumfänglich ab. Zurückgewiesen werden muss insbesondere das Ansinnen, das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) noch weiter auszudehnen. Unter diesem Gesichtspunkt bezweifelt die SVP grundsätzlich, dass mit dem vorliegenden Geschäft ökologische und ökonomische Aspekte gleichberechtigt behandelt werden sollen. Letztlich ist auch die Notwendigkeit zur Schaffung von zwei neuen Parktypen nicht ersichtlich.

Weiter halten wir an dieser Stelle – einmal mehr – fest: Es ist zu bedauern, dass in Vernehmlassungsverfahren immer häufiger grundsätzliche und damit in der Regel wenig differenzierte Fragen gestellt werden und nicht länger die Arbeit am Gesetzes- oder Verordnungstext im Vordergrund steht. Zu beanstanden ist insbesondere auch, dass die Fragen in suggestiver Form abgefasst sind. Die SVP ist weder mit der Formulierung der Fragen noch mit der Reihenfolge einverstanden, in der sie angeordnet sind. Auf diese Weise werden Vernehmlassungen zur Farce.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Erachten Sie den Ansatz der Freiwilligkeit – Initiative aus der Region – gekoppelt mit Anforderungen des Bundes für die Verleihung des Labels und die Gewährung von Beiträgen als richtig?

Grundsätzlich zieht die SVP das Prinzip der Freiwilligkeit demjenigen des Diktats vor. Hier wird der Begriff der Freiwilligkeit jedoch missbräuchlich verwendet. Richtig ist, dass die Initiative aus der Region erfolgen muss. Bei nachfolgender Unterstellung unter den Anforderungskatalog des Bundes kann von Freiwilligkeit keine Rede mehr sein. Um der Freiwilligkeit Genüge zu tun, müsste das vorliegende Geschäft ein laufendes Mitbestimmungsrecht der betroffenen Bevölkerung an den Erfordernissen verankern, sowie ein Ausstiegszenario beinhalten.

2. Begrüssen Sie das Konzept mit drei unterschiedlichen Parktypen, wovon zwei (Nationalpark, Landschaftspark) eher für den ländlichen Raum und einer (Naturpark) für dicht besiedelte Räume vorgesehen sind?

Nein, die SVP lehnt das vorgeschlagene Konzept mit drei unterschiedlichen Parktypen ab, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Die Schweiz verfügt bereits über einen Nationalpark. Die Anforderungen, die von Seiten des Bundes an diesen gestellt werden, sind definiert und seine Finanzierung ist gesichert. Aus Sicht der SVP macht es durchaus Sinn, ein solch grosses und bedeutendes Projekt durch das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz zu regeln. Im Hinblick auf den Nationalpark oder auch einen allfälligen zweiten ist eine Teilrevision des NHG jedoch unnötig.
  • Zu den Landschaftspärken ist verschiedenes anzumerken. Wenn diese Gebiete nicht einfach blindem ökologischen Schutz unterworfen werden sollen, sondern eine nachhaltige sozioökonomische Entwicklung gefördert werden soll, muss die Art der Nutzung offen gehalten werden. Sozioökonomische Entwicklung beinhaltet den Aspekt der Dynamik. Im vorliegenden Konzept ist diesem Gedanken viel zu wenig Platz eingeräumt. Sollte sich beispielsweise in einem als Landschaftspark bezeichneten Gebiet abzeichnen, dass die an die Anforderungen des Bundes gekoppelten Nutzungsmöglichkeiten ökonomisch nicht zum Tragen kommen, muss die Möglichkeit gegeben sein, Änderungen zu Gunsten erhöhter Wirtschaftlichkeit vorzunehmen. Das ist mit dem vorliegenden Konzept nicht möglich, da es trotz der ständigen Betonung wirtschaftlicher Aspekte auf eine langfristige Subventionierung einseitiger Schutzinteressen abzielt. Um eine positive sozioökonomische Entwicklung zu stimulieren, genügen zeitlich befristete Impulse wie sie durch die verschiedenen regionalpolitischen Förderprogramme geboten werden. Unter diesem Gesichtspunkt verlangt die SVP, vorerst die von der WAK in Auftrag gegebene Bereinigung und verbesserte Koordinierung (01.3017 und 01.3003) der verschiedenen Förderprogramme abzuwarten. Auch ist ein Rahmengesetz zur Regionalpolitik in Aussicht gestellt.
  • Der Sinn von Naturpärken in der Nähe dicht besiedelter Gebiete ist nicht ersichtlich. Städtische Ballungsräume und Agglomerationen haben schon seit längerer Zeit den Wert von Naherholungsgebieten und einer Durchgrünung des Siedlungsraums erkannt. Dabei wird das Augenmerk nicht allein auf eine gesteigerte Lebensqualität mittels Naturerlebnissen gerichtet, sondern eine eigentliche und umfassende Aufwertung des Wohnraums vorgenommen. Um die moderne Stadtplanung unter Einbezug von Grünflächen und Naherholungsräumen ist eine ganze Dienst-leistungsbranche entstanden. Die SVP ist der Meinung, dass es nicht Aufgabe des Bundes sein kann, private Nischenanbieter zu konkurrenzieren und Dienstleistungen zu erbringen, die bereits von Privaten angeboten werden.

3. Stimmt für Sie die gewählte Terminologie – Nationalpark (parc national, parco nazionale) / Landschaftspark (parc paysage, parco paesaggistico) / Naturpark (parc naturel, parco naturale) – oder schlagen Sie eine andere Formulierung vor?

Die Frage nach der Terminologie ist für die SVP irrelevant, nachdem sie die Vorlage ablehnt. Ehrlicher aber wäre es auf jeden Fall, hier von Reservaten zu sprechen, steht doch trotz anders lauteten Formulierungen der Schutz im Vordergrund. Diese Sicht bestätigt sich gerade auch in der hier formulierten Frage nach der Terminologie. Wenn die zuständigen Stellen tatsächlich in der Schaffung von Labeln einen zentralen Punkt der vorliegenden Revision sehen und deren wirtschaftliche Bedeutung betonen, so ist aus Sicht des Marketings schlicht unverständlich, warum hier neue – und damit noch nicht eingeführte – Begriffe kreiert werden, wenn doch auf internationaler Ebene angeblich bereits etablierte Namen bestehen. Diese Eigenmächtigkeit ist umso unsinniger, als die Rolle des Tourismus in diesem Zusammenhang stark betont wird.

4. Finden Sie es richtig, dass der Bund mit der Verleihung des Labels der Parkträgerschaft auch die Kompetenz erteilt, das Label an Betriebe und Unternehmen für Waren und Dienstleistungen weiter zu vergeben?

Die SVP befürchtet eine Inflation der so genannten Labels. In den vergangenen Jahren sind im Rahmen von regionalen Entwicklungskonzepten zahlreiche Projekte entstanden, um die Wertschöpfung in den einzelnen Regionen zu verbessern. Aus diesen sind verschiedene regionale Marken hervor gegangen, die als Label ausgezeichnet wurden. Die nochmalige Verleihung eines zusätzlichen Labels an Betriebe und Unternehmungen für Waren und Dienstleistungen sollte daher nicht im Vordergrund stehen. In erster Linie ist auf den bereits bestehenden und zum Teil etablierten Labels in den Regionen aufzubauen.

5. Sind Sie einverstanden mit der zentralen Aufgabe des Kantons als wichtiger Partner beim Aufbau eines Parks und als Hauptverantwortlicher für die behördliche Umsetzungsbegleitung?

Die Frage stellt sich nicht, da die Kantone schon heute in der Raumplanung eine zentrale Rolle einnehmen und die entsprechenden Instrumente bereits vorhanden sind. Im Rahmen einer konsolidierten Regionalpolitik haben die Kantone allerdings verstärkt Rücksicht zu nehmen auf die Bedürfnisse der in den Regionen betroffenen Bevölkerung, insbesondere der Landwirtschaft, des Gewerbes und des Tourismus.

6. Wie beurteilen Sie die vorgesehene neue Zusammenarbeits- und Finanzierungsform gemäss Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (NFA), wonach mit den Kantonen Leistungsvereinbarungen abgeschlossen und die Leistungen durch Globalbeiträge unterstützt werden sollen?

Die SVP verlangt, vor der Beantwortung dieser Frage die Bereinigung (siehe Frage 2) der verschiedenen regionalen Förderprogramme abzuwarten.

7. Haben Sie weitere Bemerkungen zur Revisionsvorlage?

Die SVP weist an dieser Stelle noch einmal darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung dem Bundesrat die uneingeschränkte Möglichkeit gegeben würde, zu bestimmen, welche Schutzmassnahmen in den einzelnen Regionen zu ergreifen und welche Nutzungen noch zulässig sind. Die Umsetzung der Vorlage würde einmal mehr zu einer weiteren Ausdehnung der Bundeskompetenzen auf der Basis des NHG führen und steht somit im Widerspruch zum Subsidiaritätsprinzip.

 

 
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