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Umwelt
Vernehmlassung

Klimaschutz-Verordnung

Nachdem das Parlament am 30. September 2022 das «Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit [KlG; sog. Stromfresser-Gesetz]» als indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative verabschiedet hatte, wurde das KlG in der Referendumsabstimmung am 18. Juni 2023 von der Stimmbevölkerung angenommen. Die vorliegende Klimaschutz-Verordnung präzisiert die generellen Rahmenbedingungen und die im KlG vorgesehenen Instrumente u.a. im Bereich der Subventionierung bestimmter Technologien und Prozessen in der Industrie, der Anpassung an den Klimawandel und das Impulsprogramm im Gebäudebereich.

Die SVP lehnt die Vernehmlassungsvorlage ab. Für die Zielerreichung grundsätzliche Parameter, insb. die Reduktion der Masseneinwanderung, werden in keinerlei Hinsicht berücksichtig. Hingegen gefährden die an Subventionen geknüpften, marktverzerrenden «Fahrpläne» für Unternehmen den Schweizer Mittelstand.

Die mit Abstand wichtigste Tatsache bleibt im Bericht unerwähnt: Alles, was die Schweizer Bevölkerung einspart, wird durch die masslose Zuwanderung zunichte gemacht. Denn der Pro-Kopf-Verbrauch von Strom ist seit 2001 um 10.3% gesunken. Auch die Industrie hat ihren Verbrauch gesenkt: um 5.9 %. Trotzdem ist der Strombedarf insgesamt gestiegen. Gemäss den neuesten, alarmierenden Zahlen des Bundesamtes für Statistik bricht die Zuwanderung in unser kleines Land alle bisherigen Rekorde: 2023 wanderten insgesamt 263’800 Personen ein (+38,2% gegenüber 2022). Diese Leute brauchen Strom, fahren Auto und wollen in einer geheizten Wohnung leben, ein Umstand, welcher die Vorlage gänzlich ignoriert. Die «Klimaschutz-Verordnung» berücksichtigt somit die Masseneinwanderung, als grösste Gefahr zur «Netto-Null-Zielerreichung im Inland», nicht, weshalb die Vorlage als wirkungslos zurückzuweisen ist.

Darüber hinaus geben wir zu bedenken, dass die Schweizer Klimapolitik eigentlich auf jene Emissionen abzielt, welche die Schweiz auch tatsächlich beeinflussen kann. Die indirekten Emissionen gehören bisweilen nicht zum etablierten System der Schweizer Klimapolitik. Eine Verpflichtung der Unternehmen mit Fahrplan, diese festzustellen, ist ein unvorstellbar teurer Systembruch.

Ein weiterer Systembruch ist mit Bezug auf die Bestimmung zur Minimalanforderungen an fachkundige Beratung zu verorten, inkl. der vom BFE zu führende Liste der registrierten Berater. Weiterhin muss am geltenden Subsidiaritätsprinzip festgehalten werden. Die bisherigen Erfolge in diesem Bereich sind nämlich massgebend auf die Arbeiten der einschlägigen Energieagenturen zurückzuführen. Diese Agenturen und die zugehörigen Berater verfügen über das Wissen, die Methodik und über den notwendigen Zugang zu den Unternehmen.

Weiter ist die Bestimmung über eine «Plattform Anpassung an den Klimawandel» zu streichen. Einerseits ist diese Plattform nicht notwendig und anderseits ergeben sich nur unnötige Folgekosten. Es ist nämlich die Aufgabe des BAFU sich mit Massnahmen zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels zu befassen. Die Struktur und die Stellenprozente sind offensichtlich bereits vorhanden. Mithin gehören Adaptation und Wandel bereits zur Schweizer Klimapolitik.

Schlussendlich ist die Bestimmung zum freiwilligen Klimatest zu streichen. Der auf «eine» international anerkannte Methode basierende «Test» ist noch nicht ausgereift. Dass für die Testdurchführung externe Organisationen beauftragt werden können, bedeutet im Licht der unausgereiften Testdurchführung zudem ungenügend begründete Folgekosten.

 
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