Die SVP lehnt die Ernährungsstrategie 2017-2024 klar ab. Art. 24 Abs. 2 des Lebensmittelgesetzes, der laut Ihrer Antwort auf die parlamentarische Frage 17.3542 die Rechtsgrundlage für diesen Aktionsplan ist, bietet in Wirklichkeit auch bei wohlwollendster Auslegung keinerlei Handhabe für dieses bevormundende Machwerk. Auch die Bezugnahme auf internationale Regelwerke und Aktionspläne ist keine hinreichende Begründung für diese Ernährungsstrategie. Man versucht auf diese Weise einfach, dem Steuerzahler eine gewisse Wichtigkeit oder gar einen Handlungszwang vorzuspiegeln. Gleichzeitig verschafft man sich so die Legitimation für die entsprechende Teilnahme an Konferenzen und Treffen im Ausland.
Die Strategie entbehrt aber nicht nur im formaljuristischen Sinn, sondern auch inhaltlich jeglicher Legitimation. Je länger je mehr deuten die Erkenntnisse der Ernährungswissenschaft nämlich darauf hin, dass es wenig zielführend ist, bei Ernährungsempfehlungen alle Menschen über einen Kamm zu scheren. Der optimale Ernährungsplan sieht für jede Person anders aus, abhängig von ihrer genetischen Disposition, ihrem Alter, ihrem Lebensstil und zahlreichen anderen Faktoren. Es macht daher keinen Sinn, wenn der Bundesrat nun dem mündigen Bürger vorschreiben will, was eigentlich auf seinem Teller zu sein hätte. Damit würde nur die Bevormundung des Bürgers auf die Spitze getrieben.
Die Tatsache, dass es für die Ernährungsstrategie weder eine juristische noch eine sachliche Grundlage gibt, deutet darauf hin, dass hier die Bundesverwaltung einmal mehr Bedürfnisse erfindet und sich darauf basierend selber Aufgaben zuteilt, um sich zu beschäftigen.
Sollte der Bundesrat wider Erwarten diese Ernährungsstrategie weiterverfolgen und umsetzen, wird sich die SVP auf parlamentarischem Wege für die Streichung von Art. 24 Abs. 2 LMG einsetzen.