Die SVP begrüsst die Vorlage zur Verankerung der Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie auf Gesetzesstufe. Damit wird insbesondere die Rechtssicherheit erhöht. Jedoch gehen die Vorschläge über die gängige Praxis und das geltende Recht hinaus. Dies steht einerseits im Widerspruch zum Branchenverständnis aber insbesondere auch zur Intention der eigentlichen Kommissionsinitiative.
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP begrüsst die Vorlage zur Verankerung der Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie auf Gesetzesstufe. Damit wird insbesondere die Rechtssicherheit erhöht. Jedoch gehen die Vorschläge über die gängige Praxis und das geltende Recht hinaus. Dies steht einerseits im Widerspruch zum Branchenverständnis aber insbesondere auch zur Intention der eigentlichen Kommissionsinitiative.
So würde etwa der Einbezug der Fahrplanmanagementskosten zu einer Praxisänderung führen, für welche es keine ersichtlichen Gründe gibt. Auch die Übergangsbestimmung in Art. 33a führt zu Problemen, da es sich um eine rückwirkende Gesetzesänderung handelt, was aus rechtsstaatlicher Sicht klar abzulehnen ist. Für die weiteren Bemerkungen und Änderungen verweisen wir auf die Stellungnahmen der betroffenen Branchenverbände swisselectric und VSE, deren Anliegen wir unterstützen.