Vernehmlassung

Mehr Licht im Verwaltungsdschungel dank noch mehr Verwaltung?

Die SVP lehnt dieses Gesetz wie auch die Schaffung einer Ombudsstelle klar ab. Besagte Stelle ist unnötig, zu teuer und würde überdies zu einer weiteren Aufblähung der Verwaltung führen…

Vernehlmassungsantwort der SVP Schweiz

Die SVP lehnt dieses Gesetz wie auch die Schaffung einer Ombudsstelle klar ab. Besagte Stelle ist unnötig, zu teuer und würde überdies zu einer weiteren Aufblähung der Verwaltung führen. Schwierigkeiten, welche der Bürger mit Verwaltungsinstanzen hat, ist nicht durch die Schaffung weiterer Verwaltungsstellen, sondern im Gegenteil mit einem Abbau der Verwaltung zu begegnen.

Für die SVP versteht sich von selbst, dass die Verwaltung dem Bürger in unkomplizierter, Art und Weise jederzeit zu Diensten steht, helfend eingreift und den Bürgern das Beschreiten des kostspieligen Rechtsweges wenn immer möglich erspart. Der Bürger soll sich jederzeit vertrauensvoll an die Verwaltung wenden können, im Wissen, dass seine Rechte und seine Interessen aufs Beste wahrgenommen werden. Im Verkehr mit dem Bürger hat sich die Verwaltung so zu verhalten, dass sich eine Vermittlungsstelle zwischen ihr und dem Bürger als unnötig erweist. Es ist Aufgabe der Verwaltung, dafür zu sorgen, dass sich die Öffentlichkeit nicht im «undurchsichtigen, bürgerinnen- und bürgerfernen Dschungel» verirrt. Dafür eigens eine Stelle zu schaffen, welche die Verwaltung zu bürgerfreundlichem Verhalten anhalten soll, ist geradezu absurd. Statt den Verwaltungsapparat weiter aufzublähen, muss sich die Verwaltung endlich bewusst werden, dass sie von Steuergeldern der Bürger lebt.

Für die SVP ist es unhaltbar, wenn im Erläuternden Bericht der Eindruck erweckt wird, das neue Öffentlichkeitsgesetz, welches für Transparenz und mehr Bürgernähe sorgen soll, erfordere geradezu eine Ombudsstelle, weil «das Öffentlichkeitsgesetz – wie jedes andere Bundesgesetz – zu Konflikten zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung führen kann». Wenn dem so ist, müssen solche Gesetze vorbehaltlos abgelehnt werden. Ebenso wenig kann es angehen, bereits vorhandene, unnötige Institutionen wie etwa das eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann heranzuziehen, um eine allgemeine Ombudsstelle zu begründen. Vielmehr sind auch diese überflüssigen Verwaltungsinstanzen abzuschaffen. So wird nicht nur Konfliktpotential zwischen Bürgern und Verwaltung vermieden, sondern gleichzeitig auch noch den Sparanstrengungen des Bundesrates Rechnung getragen.

Der erläuternde Bericht stellt richtig fest, dass bereits heute Dienste der Bundesversammlung bestehen – so die Büros, der Dienst der Bundeskanzlei sowie die Geschäftsprüfungskommissionen -, welche regelmässig Fragen aus der Öffentlichkeit beantworten und auf deren Probleme eingehen. Diese Dienstleistungen werden von Spezialistinnen und Spezialisten wahrgenommen, welche mit dem jeweiligen Aufgabengebiet bestens vertraut sind und diese Aufgabe besser und schneller wahrnehmen können als Mitarbeiter einer allgemeinen Stelle, welche sich mit den Abläufen der Verwaltung erst vertraut machen und bei jedem Fall erst entsprechende Auskünfte einholen müssen.

Mit dem Aufbau einer Ombudsstelle wird der Verwaltungsapparat weiter aufgebläht. Der erläuternde Bericht führt zudem aus, dass die Ombudsstelle neben der Ombudsperson und deren Stellvertretung «zu Beginn» aus drei wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter sowie drei Sekretariatspersonen besteht, was auf eine weitere unvermeidliche Personalaufstockung schliessen lässt. Dazu soll sich – ebenfalls gemäss erläuterndem Bericht – mit der Zeit eine elektronische Dossierverwaltung aufdrängen. Hierzu gilt es anzuführen, dass das Bundespersonal allein im letzten Jahr um über 1000 Stellen aufgestockt wurde und jährlich ein Zuwachs von 3 Prozent bei den Personalkosten festzustellen ist. Dies, obwohl offiziell stets von Personalstopp und Budgetreduktion gesprochen wird und obwohl sich die Bundeskasse immer stärker verschuldet. In Anbetracht der gegenwärtigen prekären Finanzlage des Bundes kommt eine Ombudsstelle nur schon aus Kostengründen nicht in Frage. Personalkosten von jährlich Fr. 2 Mio. sind im Verhältnis zum Nutzen der Ombudsstelle völlig übertrieben. Dies ganz abgesehen von den gesamten, also auch den indirekten Kosten, die wie auch der Nutzen der Ombudsstelle, nicht bezifferbar sind.

 
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