Vernehmlassung

Mehrwertsteuergesetzes und Änderung der Verordnung über die Unternehmens-Identifikationsnummer

Die SVP unterstützt die Verordnungsänderungen, welche den kantonalen Handelsregistern ihre Prüfpflicht in Bezug auf die in ihrem Kanton ansässigen Unternehmen erleichtert. Dabei wird die Eidgenössische Steuerverwaltung dem Bundesamt für Statistik melden, welche Unternehmen mindesten 100’000 Franken Umsatz jährlich deklarieren, jedoch nicht im Handelsregister eingetragen sind. Gleichzeitig werden die Informationen nur mit den betroffenen Stellen geteilt.

Die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen erlauben es, einerseits diejenigen Einzelunternehmen zu ermitteln, welche sich ins Handelsregister eintragen müssten, dies jedoch als eintragungspflichtige Rechtseinheiten nicht tun. Andererseits kann mit der Verordnungsänderung die Überprüfung von Unternehmen, welche die Umsatzschwelle von 100‘000 Franken nicht erreichen, vermieden werden. Dadurch wird der Aufwand für die betroffenen Unternehmen vermindert und der Aufwand für die kantonalen Handelsregisterbehörden, welche die Einhaltung der Eintragungspflicht in das Handelsregister ihrer Unternehmen überprüfen müssen, verkleinert.

Positiv hervorzuheben ist ebenfalls, dass die Kosten des gesamten Datentransfers zwischen der Eidgenössischen Steuerverwaltung, dem Bundesamt für Statistik und den kantonalen Handelsregistern sowie dem eidgenössischen Handelsregisteramt mit ungefähr 54’000 CHF überschaubar sind und gleichzeitig einen hohen Grenznutzen für die Kantone generieren. Im Sinne einer positiven Würdigung verkörpert die Neuregelung gemäss Artikel 44 Absatz 1 BV deshalb das Prinzip der gegenseitigen Unterstützung zwischen Bund und Kantonen.

 
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