Vernehmlassung

Neue Regionalpolitik NRP: Bundesgesetz über Regionalpolitik

Die SVP lehnt die Neue Regionalpolitik in der vorliegenden Form und zum jetzigen Zeitpunkt ab. Damit sprechen wir uns nicht grundsätzlich gegen eine Unterstützung strukturschwacher Regionen aus…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerische Volkspartei SVP

Die SVP lehnt die Neue Regionalpolitik in der vorliegenden Form und zum jetzigen Zeitpunkt ab.

Damit sprechen wir uns nicht grundsätzlich gegen eine Unterstützung strukturschwacher Regionen aus – das Gebot dazu leitet sich allein schon aus der föderalen Struktur und den geografischen Gegebenheiten der Schweiz ab. Wir sind allerdings der Ansicht, dass zwingend klare Prioritäten gesetzt werden müssen und der Adressantenkreis nicht ausgedehnt werden darf. Ohne diese Voraussetzungen kann die Wirkung der eingesetzten Gelder nur verpuffen.

Positiv zu bewerten im vorliegenden Entwurf ist die verstärkte Berücksichtigung wirtschaftlicher Kriterien. Wir begrüssen insbesondere, dass das seco nicht der Versuchung einer einseitigen Interpretation des Nachhaltigkeitsbegriffes erlegen ist, wie wir das aus anderen Bundesämtern gewohnt sind. Im Sinne einer wirtschaftlich nachhaltigen Entwicklung beurteilen wir auch die Berücksichtigung der Agglomerationen als positiv. Andererseits stellen wir fest, dass die Regionalpolitik nicht das geeignete Instrument ist, um auf die anstehenden Probleme zu reagieren. Letztlich läuft es darauf hinaus, dass die Rand- und Bergregionen gegen die Ballungsgebiete und Agglomerationen ausgespielt werden.

In diesem Zusammenhang vermissen wir vertiefte Untersuchungen darüber, wo die Probleme sowohl in den Regionen wie in den Agglomerationen liegen, und was diese zu deren Lösung selber zu leisten vermögen. Diese Kritik lässt sich auf den ganzen Entwurf zu einer Neuen Regionalpolitik ausdehnen: Es fehlen fundierte Studien, welche den Handlungsbedarf nachweisen, auf den mit dem vorliegenden Entwurf reagiert werden soll.

Insgesamt weist der vorliegende Entwurf einige Mängel auf, worüber auch die wortreichen Erläuterungen nicht hinwegtäuschen können. So ist insbesondere die Kostenfolge, auch und insbesondere in den Kantonen, vollkommen unklar. Die angemessene Beteiligung der Empfänger an den Kosten, die zwar falsche Anreize vermeiden will, birgt die Gefahr, dass wichtige und sinnvolle Projekte nicht realisiert werden, weil die Empfänger nicht über die nötigen Eigenmittel verfügen. Die Kantone würden darüber hinaus dazu gezwungen, ihre ohnehin schon knappen Mittel unter Umständen nicht da einzusetzen, wo sie den grössten Nutzen bringen.

Dass der Aufbau von Beobachtungssystemen und die Qualifizierung der vorbereitenden und durchführenden Verantwortlichen kostenneutral, bzw. ohne den Aufbau neuer Institutionen, erfolgen sollen, scheint wenig glaubwürdig. Selbst eine Einbindung in bestehende Wissens- und Forschungsinstitutionen bedeutet eine Verstärkung der bisherigen Anstrengungen und dürfte zur Forderung nach einem grösseren Anteil an den vorhandenen Mitteln führen.

So kann auch die Behauptung nicht überzeugen, mit den Änderungen in der Regionalpolitik sei keine Steigerung des Personalaufwandes verbunden. In Bezug auf die Bundesverwaltung ist das eine reine Absichtserklärung. Im Hinblick auf die Kantone dagegen ist sehr wohl mit einem grösseren Personalaufwand zu rechnen.

Die Umwandlung des Fonds für Investitionshilfe in eine Stiftung mag auf den ersten Blick bestechend sein. Bei näherer Betrachtung stellen sich jedoch kritische Fragen. Einmal mehr wird damit eine Institution geschaffen, die der direkten parlamentarischen Kontrolle entzogen ist. Hinzu kommt, dass die Mittel der Stiftung dennoch durch die Abgeltung der Tätigkeit ihrer einzelnen Organe sowie den Unterhalt der Geschäftstelle geschmälert werden – der Hinweis, dass weder Bund noch Kantonen dadurch zusätzliche Kosten entstehen, ist in diesem Zusammenhang unbedeutend. Insgesamt ist denn auch festzustellen, dass zur Förderung des ländlichen Raums wie der Berggebiete weniger Mittel als bis anhin zur Verfügung stehen. Umso störender ist der Umstand, dass grenzüberschreitende Projekte, die bisher im Rahmen von Interreg finanziert worden sind, nun ebenfalls der Stiftung angelastet werden sollen. Die SVP verlangt, dass die europäischen Ambitionen des Bundesrates oder einzelner seiner Mitglieder im Hinblick auf die zusätzlichen Kosten, die sie verursachen, offen gelegt werden und nicht im Sinn einer Verwischung der Verantwortlichkeiten laufenden Programmen angelastet werden, die einheimische Probleme lösen sollen. In diesem Zusammenhang steht auch die Absicht des Bundesrates, sich ihm Rahmen des Kohäsionsfonds mit 1 Mrd. Franken am Aufbau strukturschwacher Gebiete in Europa beteiligen zu wollen, vollkommen quer zu den finanziellen Engpässen im Inland.

Die Ausarbeitung von Mehrjahresprogrammen zu Gunsten der grossräumigen Regionalpolitik erscheint wenig praktikabel. Zwar ist die Mitwirkung der Kantone zu begrüssen, insbesondere da sie sich an den Kosten beteiligen sollen. Allerdings dürfte aus der in Art. 6 vorgeschlagenen Regelung ein erbittertes Ringen um die Befriedigung regionaler und kantonaler Interessen resultieren. Zudem birgt das Konzept die Gefahr, dass die Mehrjahresprogramme nur ein weiteres Instrument darstellen, das zusammen mit bereits bestehenden oder jetzt zur Diskussion stehenden Instrumenten zu Ineffizienzen und Doppelspurigkeiten führt. Gerade hier zeigt sich die offensichtliche Schwäche der Vorlage. Im Bereich der Agglomerationen sind verschiedene Geschäfte hängig, neben dem NFA wäre beispielsweise Dopo Avanti zu erwähnen, die auf die Lösung anstehender Probleme in den Agglomerationen zielen. Allerdings ist noch unklar, ob, wie und in welchem Umfang diese Vorlagen umgesetzt werden und welche Wirkung sie zeitigen werden.

Andererseits ist auch die bestehende, bzw. eine allfällige künftige, Regionalpolitik von einem Kranz hängiger Geschäfte umgeben, die alle auf die eine oder andere Weise einen Einfluss auf Art und Umfang der Regionalpolitik haben dürften. Dazu zu zählen ist die Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes und ihr möglicher Einfluss auf die Situation des Tourismus in den Regionen. Eine allfällige Umsetzung der Alpenkonvention hätte aller Wahrscheinlichkeit nach auch einen Einfluss auf grenzüberschreitende Projekte in den Berg- und Randregionen. Und schliesslich käme eine Annahme der Poststellen-Initiative am kommenden 26. September einer eigentlichen Strukturerhaltungspolitik gleich.

Bevor nicht klar ist, welche dieser Vorlagen in welcher Weise umgesetzt werden, welche Wirkung sie erzielen und welche Kosten sie verursachen, verbietet es sich, über eine Neuausrichtung der Regionalpolitik unter Einbezug der Agglomerationen zu befinden. Damit würde auch die erklärte Absicht des vorliegenden Entwurfs unterlaufen, mehr Transparenz zu schaffen und eine verstärkte Koordination der verschiedenen Instrumente zu bewirken. Aus diesem Grund und der Einschätzung, dass der Fragebogen suggestiv abgefasst ist und als Instrument in einer Vernehmlassung grundsätzlich abzulehnen ist, verzichten wir auf dessen Beantwortung.

 
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