Die SVP hatte die Vorlage über die Beitragserhöhung für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 12. September 2012 mit einigen grundsätzlichen Vorbehalten…
Die SVP hatte die Vorlage über die Beitragserhöhung für die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen in ihrer Vernehmlassungsantwort vom 12. September 2012 mit einigen grundsätzlichen Vorbehalten begrüsst. Nebst gewissen Zweifeln an der Notwendigkeit und Wettbewerbsneutralität äusserten wir Bedenken, ob das angestrebte Hauptziel, nämlich eine Entlastung bei den Prüfungsgebühren, wirklich erreicht wird. Wir forderten folglich eine Analyse und Überprüfung der Wirkung und der Kosten-Nutzen-Relation der Beitragserhöhung. Erfreulich am hier nun vorliegenden Entwurf ist, dass unter Punkt 3.3 (Prüfungsgebühren) ausdrücklich festgehalten wird, dass die Prüfungsgebühren aufgrund der Beitragserhöhungen zu senken seien. Um dieses Ziel zu stärken und zu dessen Überprüfung eine angemessene Datengrundlage zu schaffen, fordert die SVP, dass die Prüfungsträger im Rahmen dieser Richtlinien auch dazu verpflichtet werden, sämtliche Änderungen bei ihren Prüfungsgebühren an die zuständigen Stellen im Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) zu melden. Der Zusatzaufwand für die Prüfungsträger dürfte verhältnismässig gering sein. Für das SBFI wird dadurch aber die Datenbasis für eine effiziente Überprüfung der Wirkung der Beitragserhöhung geschaffen.