Die SVP begrüsst den unterbreiteten Schritt zum Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung für bestimmte Arbeitnehmende als Schritt in die richtige Richtung. Von den betroffenen Arbeitnehmenden mit…
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP begrüsst den unterbreiteten Schritt zum Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung für bestimmte Arbeitnehmende als Schritt in die richtige Richtung. Von den betroffenen Arbeitnehmenden mit hohem Salär darf ein überdurchschnittlicher Einsatz erwartet werden. Gleichzeitig ist im Gegenzug eine möglichst weitreichende Flexibilität zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben sinnvoll und oft auch unabdingbar. Davon profitieren sowohl die Arbeitnehmenden, die damit eigenverantwortlich handeln können als auch die Arbeitgeber, welche auf motivierte und leistungsfähige Mitarbeitende zählen können.
Die vorgeschlagene Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz, namentlich die Einführung eines neuen Artikels 73a unter dem Titel „Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung“ erscheint der SVP als sinnvoll und zeitgemäss. Für die überwältigende Mehrheit der Arbeitnehmenden ändert sich mit der Einführung von Art. 73a nichts, da grundsätzlich an der Arbeitszeiterfassungspflicht festgehalten wird. In diesem Sinne hätte aus Sicht der SVP die Vorlage noch weiter gehen können.
Die Festlegung der Kriterien scheint uns grundsätzlich nachvollziehbar. Unter die Kategorie der Hochlohnverdienenden mit einem jährlichen Bruttoerwerbseinkommen über 175‘000 CHF, welche künftig auf die Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit verzichten dürfen, fallen weniger als 4% aller Angestellten. Den Schwellenwert hätte man aus Sicht der SVP durchaus auch tiefer ansetzen können.
Die Einbindung von für Handlungsgesellschaften zeichnungsberechtigten Personen in die Kategorie jener Arbeitnehmer, welche auf eine Arbeitszeiterfassung verzichten dürfen, scheint uns naheliegend.
Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme und grüssen Sie freundlich.
Die SVP begrüsst den unterbreiteten Vorschlag und unterstützt das Ansinnen.