Mit den vorliegenden Verordnungsanpassungen verschiebt sich die Erhebung der Daten für die Zulassung der meisten Fahrzeuge von den kantonalen Strassenverkehrsämtern und Garagenbetrieben hin zum Bund (ASTRA). Die Fahrzeugzulassung gestaltet sich dadurch einfacher und schneller. Insbesondere durch die administrative Zulassung bei neuen, vollständigen Personenwagen ohne melde- und prüfpflichtige Änderungen bringt die Vorlage eine deutliche Entlastung für die Strassenverkehrsämter, resp. die Garagenbetriebe.
Die SVP unterstützt die Bestrebungen, den administrativen Aufwand zu reduzieren und das Zulassungsverfahren zu vereinfachen.
Dank der Vorlage wird der Aufwand sowohl bei den Importeuren als auch bei den Strassenverkehrsämter insgesamt abnehmen. Aus Sicht der SVP ist jedoch in jedem Fall zu gewährleisten, dass die Umstellung von der heutigen Zulassung durch die Importeure in Zusammenarbeit mit dem ASTRA mit möglichst geringstem Aufwand erfolgt. Weiter ist die Gebührenstruktur so auszugestalten, dass die finanzielle Belastung für (Klein-)Importeure so gering wie möglich ist. Eine unnötige Belastung für Wirtschaft und Konsumenten ist konsequent zu verhindern.