Vernehmlassung

Neugestaltung des Finanzausgleichs (NFA)

Die SVP lehnt die vorgeschlagenen Gesetzesänderung und das Verkehrsmanagement Schweiz (VM-CH 2008) vollumfänglich ab.

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP lehnt die vorgeschlagenen Gesetzesänderung und das Verkehrsmanagement Schweiz (VM-CH 2008) vollumfänglich ab.

In unserer Vernehmlassungsantwort vom 27. Februar 2001 zur „Strassenverkehrstelematik: Leitbild für die Schweiz im Jahre 2010″ haben wir uns wie folgt geäussert:

„Die SVP begrüsst die Anstrengungen des Bundesrates, mittels Informatik und Telekommunikation die Verkehrssicherheit zu erhöhen, die vorhandene Infrastruktur optimaler zu nutzen, den Verkehr flüssiger abzuwickeln und die Information der Verkehrsteilnehmenden zu verbessern. Sie warnt jedoch vor staatlichem Aktionismus und Interventionismus in Bereichen, die auch durch private Organisationen oder durch kantonale und kommunale Behörden abgedeckt werden können. Die SVP spricht sich entschieden gegen preisbasiertes Demand Management (z.B. Road Pricing) aus.“

Die SVP bekräftigt dieses Bekenntnis, was die Verkehrssicherheit, die optimale Nutzung der Infrastruktur, die Verflüssigung des Verkehrs sowie die Information der Verkehrsteilnehmenden anbelangt. Nach genauer Durchsicht der Unterlagen stellen wir allerdings fest, dass die Ziele des vorliegenden Entwurfs eben nicht nur die Verflüssigung des Verkehrs durch seine Lenkung, sondern vielmehr noch seine Einschränkung und Behinderung sind.

Im vorgeschlagenen Art. 57c, Abs. 3, SVG ist die Rede davon, dass der Bund künftig Massnahmen zur Verkehrsleitung und -steuerung anordnen können soll. Im folgenden Art. 57d, Abs. 1, SGV werden die Kantone sodann angewiesen, dass sie die Strassenbenützer sowohl über Verkehrslagen und Strassenverhältnisse als auch über Verkehrsbeschränkungen zu informieren haben. Diese Formulierungen können nur so verstanden werden, dass damit die weitreichende Möglichkeit eingeräumt wird, den Zugang zum Strassennetz einzuschränken. Das wird in den ergänzenden Unterlagen sogar zugegeben: „Durch Empfehlungen zur Routen- und Verkehrsmittelwahl kann in beschränkter Weise auch auf die Verkehrsnachfrage auf nationaler Ebene Einfluss genommen werden.“

Wir lehnen diese Absicht ab und erinnern mit Nachdruck daran, dass die freie Wahl des Verkehrsmittels garantiert und auch im Landverkehrsabkommen mit der EU festgeschrieben worden ist.
Vollkommen inakzeptabel ist auch das Ansinnen des Bundes, das Verlagerungsziel mittels politisch motivierter Verkehrskontrollen erreichen zu wollen.

Der vorgeschlagene Art. 53a SVG kann nicht anders verstanden werden: Die Kantone nehmen dem Ziel des Verkehrsverlagerungsgesetzes vom 8. Oktober 1999 und der erhöhten Gefährdung angepasste Schwerverkehrskontrollen auf der Strasse vor. Nach dem neuen Art. 57c, Abs. 3, SGV soll der Bund zudem Empfehlungen abgeben können zur Lenkung des motorisierten Verkehrs nicht nur im Interesse eines sicheren und flüssigen Verkehrs, sondern auch zur Erreichung der Ziele des Verkehrsverlagerungsgesetzes.

Wir lehnen diese ideologischen Absichten rundweg ab. Dies gilt insbesondere für die Behauptung, zum Verkehrsmanagement gehöre auch die Beeinflussung des Parksuchverkehrs, das Management des ruhenden Verkehrs und der Fahrtberechtigungen.

Die SVP ist sich zwar der Schwierigkeiten des Bundes bewusst, die Verlagerungsziele gemäss Gesetz in der vorgeschriebenen Zeit zu erreichen. Die Tatsache, dass der Bund bei jeder sich bietenden Gelegenheit versucht, das Versagen seiner Verlagerungspolitik monokausal dem Strassenverkehr anzulasten, ist allerdings unerträglich. Dass die ideologische Zielsetzung des vorliegenden Entwurfs in den ergänzenden Unterlagen mit keinem Wort erwähnt wird, ist zwar nur konsequent, zeugt aber auch von einer schier unglaublichen Dreistigkeit.

In Bezug auf die Schaffung einer Anstalt „Schweizerische Nationalstrassen“ (SNS) wiederholen wir an dieser Stelle unsere in der Vernehmlassungsantwort vom 15. Februar 2005 formulierte Position: „Die Einrichtung einer SNS lehnt die SVP grundsätzlich ab. Am Beispiel der Alptransit zeigt sich exemplarisch, dass die so genannte Auslagerung operativer Tätigkeit aus der Bundesverwaltung keineswegs zu grösserer Effizienz und mehr Transparenz führt. Angesichts der Machtakkumulation im BAV ist auch die Absicht, dem ASTRA gegenüber der SNS eine vergleichbare Position schaffen zu wollen, wie sie das BAV gegenüber den Bahnen innehat, nicht akzeptabel. Die SVP verlangt, dass auch die operative Tätigkeit vollumfänglich im ASTRA angesiedelt wird, womit zumindest die direkte parlamentarische Kontrolle gewährleistet ist.“ Die aktuellsten Entwicklungen rund um die Eisenbahn-Grossprojekte und ihre Finanzierung bestärken uns in unseren Bedenken.

Angesichts der Tatsache, dass das Nationalstrassennetz noch immer nicht fertig gestellt ist, wehrt sich die SVP auch gegen die aktuellen Bestrebungen die Zweckbindung der Mineralölsteuererträge umzuwidmen. Dies gilt umso mehr, wenn Private durch staatliche Angebote konkurrenziert werden sollen. Insofern lehnen wir auch die Bereitstellung von Verkehrsinformationen durch eine nationale Verkehrsmanagementzentrale ab. Wir sind der Meinung, dass die bereits bestehende teilweise privat getragene Verkehrsinformationszentrale Viasuisse in der Vergangenheit bewiesen hat, dass diese Leistungen nicht durch die öffentliche Hand erbracht werden müssen.

Insofern die Absichten dieser Vorlage zur Verflüssigung des Verkehrs mittels telematischer Lösungen redlich sind, und nicht nur der Wettbewerbsverzerrung zugunsten des öV dienen, anerkennt die SVP die Anstrengungen des Bundes. Wir weisen allerdings auch zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Telematik die Probleme, die aus mangelnden Strassenkapazitäten resultieren, wohl abschwächen kann – lösen kann sie das grundsätzliche Problem allerdings nicht. In diesem Zusammenhang stellen wir fest, dass wir seit der Vernehmlassung zur „Strassenverkehrstelematik: Leitbild für die Schweiz im Jahre 2010″ auf ein Gesamtkonzept warten. Wir sind der Meinung, dass ein solches Konzept zwingende Voraussetzung für die Einführung so weitreichender Massnahmen, wie sie hier vorgeschlagen werden, ist. Einige wenige ergänzende Unterlagen im Schatten eines so umfangreichen Projektes wie der NFA sind vollkommen ungenügend.

 

 
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