Vernehmlassung

Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA)

Schlussbericht der Projektorganisation betreffend Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs: Die SVP unterstützt die generelle Zielsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Schlussbericht der Projektorganisation betreffend Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs

Die SVP unterstützt die generelle Zielsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA). Eine effizientere Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, verbunden mit einer Belebung des Föderalismus, sind zu begrüssen. Aus diesem Grund unterstützte die SVP auch die erste NFA-Teilvorlage, welcher das Volk am 28. November 2004 zustimmte. Doch bereits beim 2. Teilpaket mussten erhebliche Vorbehalte angebracht werden. Die ursprüngliche Zielsetzung einer Aufgabenentflechtung und effizienteren Gestaltung der Beziehungen zwischen Bund und Kantonen wurde zu Lasten von regionalpolitischen Sonderinteressen immer mehr aufgeweicht. Nicht mehr die Effizienzgewinne, sondern die jeweiligen kantonalen Transferzahlungen stehen im Vordergrund. In dem nun vorliegenden dritten und letzten NFA-Teilpaket bleibt die wichtigste aller Fragen noch immer offen und unbeantwortet. Noch immer äusserst sich der Bundesrat mit keiner Silbe darüber, wie hoch die Effizienzgewinne der NFA sein werden. Dies ist umso erstaunlicher, als die Kosten der NFA-Vorlage bis auf den Franken genau angegeben werden können. Ein weiterer äusserst problematischer Aspekt des vorliegenden Berichts ist, dass die Haushaltsneutralität, von welcher im Rahmen der NFA immer gesprochen wurde, aufgrund der grosszügigen Härtefallregelung nicht eingehalten werden kann. Und schliesslich muss als äusserst problematisch angesehen werden, dass die ohnehin schon in massiven Finanzproblemen steckende IV mit der neuen NFA-Regelung eine massive Mehrbelastung erfährt. Aus diesen Gründen kann die SVP der Vorlage in dieser Form nicht zustimmen. 

Wie hoch sind die Einsparungen der NFA?
Seit 12 Jahren wird über die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) diskutiert. Das vordergründige Ziel der Aufgabenentflechtung und effizienteren Gestaltung der föderalistischen Beziehungen in der Schweiz kann die SVP vollständig mittragen. Doch während im Jahr 1994 beim Bund noch von Einsparungen der gesamten Vorlage in der Höhe von 3 Milliarden Franken gesprochen wurde, spricht heute niemand mehr davon, wie hoch die Einsparungen der NFA-Vorlage sind. Heute interessieren sich die Kantone nur noch dafür, wie viele neue Mittel sie aus den neuen Umverteilungsgefässen erhalten. Beim Bund werden im Gegenzug die Übergangskosten der Vorlage bis auf den letzten Rappen detailliert angegeben.

Doch in der Kommissionsberatung zum 2. Teilpaket waren weder der zuständige Departementchef noch die zuständigen Spitzenbeamten in der Lage, die Einsparungen der NFA auch nur annäherungsweise zu quantifizieren. Im Klartext: Es werden Milliarden an Steuergeldern für eine Vorlage investiert, ohne Gewissheit darüber zu haben, ob die Vorlage überhaupt Einsparungen bringt. 

Die SVP verlangt daher, dass der Bundesrat und die Kantone die Einsparungen der NFA-Vorlage endlich transparent auf den Tisch legen. Das Parlament soll nicht über die Katze im Sack beschliessen müssen. 

Keine extensive Härteausgleichsregelung
Der Härteausgleich steht im Widerspruch zur NFA-Zielsetzung, wonach die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen effizienter organisiert werden soll. Auch die im Bericht angefügte Begründung für den Härteausgleich, nach welcher kein ressourcenschwacher Kanton eine Mehrbelastung erfahren soll, vermag keineswegs zu überzeugen. Denn im Bericht wird ebenfalls angefügt, dass gerade diese betroffenen Kantone ein stärkeres staatliches Engagement aufgrund gesteigerter Bedürfnisse der Bevölkerung an den Tag legen. Dies ist jedoch ein politischer Entscheid der jeweiligen Kantonsbevölkerung, weshalb es nicht angehen kann, dass dieses Verhalten mittels eines Härteausgleichs über den Bund subventioniert wird.

Noch fragwürdiger als die Nicht-Belastung von ressourcenschwachen Kantonen dank Härteausgleich ist die Härtefall-Entlastung von Kantonen, welche durch die NFA bereits entlastet werden. Solche Kantone können wohl schwerlich als Härtefälle bezeichnet werden. Auch hier stellt der Härteausgleich ein systemwidriges Element in der NFA-Gesetzgebung dar. 

Die SVP fordert daher, auf den Härteausgleich zu verzichten und damit die Haushaltsneutralität der NFA zu gewährleisten. Falls entgegen dem Willen der SVP ein Härteausgleich eingeführt werden sollte, müsste dieser zu mindestens zwei Dritteln durch die Kantone finanziert werden, um zu hohe Transferzahlungen auf Kosten der Steuerzahler in Bund und Kantonen zu verhindern. Ausserdem müsste er ohne Verlängerungsoption auf vier Jahre befristet sein und innerhalb dieser Zeit stufenweise auslaufen.

Kantone sollen an IV-Altlasten partizipieren
Die kollektiven IV-Leistungen sind Teil der Aufgabenentflechtung zwischen Bund und Kantonen. Daher gilt es die Finanzierungsmodalitäten für die IV entsprechend anzupassen. Die im Bericht vorgeschlagene Finanzierungslösung vermag jedoch keineswegs zu befriedigen.

Die Kantone werden neu keine Beiträge mehr an die IV auf Bundesebene bezahlen müssen. Dies entspricht der NFA-Logik. Aus diesem Grund trifft der Bund eine neue Finanzierungsregelung, welche die aktuelle und die ausstehenden IV-Verpflichtungen mit zu berücksichtigen versucht. Allerdings werden die bestehenden Altlasten, an welchen auch die Kantone eine Mitverantwortung tragen, vollständig ausgeklammert.

Die Kantone haben bisher zwar ihren gesetzlich festgeschriebenen Anteil bezahlt, allerdings haben sie in den letzten 15 Jahren mit dem Abschieben von zahlreichen Sozialfällen in die IV eine massgebliche Mitschuld am IV-Debakel zu tragen. Daher ist es nicht tragbar, wenn sich die Kantone ohne Partizipation aus der Verantwortung stehlen. Ende 2007 dürfte der Schuldenstand der IV ca. 11.5 Milliarden Franken betragen. Bisher war der Finanzierungsanteil der Kantone 12.5%. Die Kantone müssten daher rund 2 Milliarden Franken an die IV-Altlasten zahlen. 

Die SVP verlangt, dass sich die Kantone anteilsmässig an den IV-Schulden beteiligen, da sie ebenfalls eine Mitverantwortung für das IV-Debakel tragen. Erst nachdem die Altlasten anteilsmässig übernommen wurden, sollen die Kantone aus der Verantwortung bei der IV entlassen werden. 

Unklarheiten bei der IV-Übergangsregelung
Bei der Aufschlüsselung der Übergangskosten für die IV bestehen grosse Fragezeichen an der Aufstellung des Bundes im Bericht. Neben der einmaligen ausgewiesenen Zusatzbelastung der IV von 806 Millionen Franken stellt sich die Frage, ob in Tabelle 13 auf S. 51 des Berichts nicht 700 Millionen an Zusatzbelastungen für den IV-Fonds ausblendet. Auch der auf S. 52 aufgeführte Erklärungsversuch, wonach die IV bis auf weiteres keine periodengerechte Abgrenzung vornimmt, vermag aus sachlicher Sicht nicht zu überzeugen, da die 700 Millionen Franken Mehrbelastung offensichtlich nirgends verbucht werden.

Die SVP lehnt eine Zusatzbelastung der IV in der Höhe von 1’506 Millionen Franken  (statt den angegebenen 806 Millionen Franken) ab und verlangt eine kostenneutrale Regelung für dieses sich ohnehin schon in grossen Finanzierungsproblemen befindliche Sozialwerk. Ausserdem fordert die SVP, dass der Bund nicht nur im Bundeshaushalt, sondern auch in den Sozialversicherungsfonds zu einer periodengerechten Buchhaltungspraxis übergeht, um die Kostenfolgen für die Sozialversicherungen transparent darzustellen. Im Zuge der Einführung des neuen Rechnungslegungsmodells (NRM) beim Bund stellt sich ausserdem die Frage, warum das NRM nicht auch für die Sozialwerke eingeführt werden muss?

Zusammenfassung
Das 3. NFA-Paket ist in der vorliegenden Form mit vielen Unklarheiten und Fragen behaftet, obwohl ja bereits seit mehr als einem Jahrzehnt über die Ausgestaltung der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen diskutiert wird. Auch der vorliegende Bericht kann den Eindruck nicht entkräften, dass die Kantone und Gemeinden möglichst schnell neue Finanzierungsquellen erschliessen wollen, obwohl die Einsparungen für die Steuerzahler, die Kostenfolgen für den Bund und die Mehrkosten für die Sozialwerke weiterhin unbekannt bleiben. Die SVP lehnt den 3. Teil der NFA-Vorlage in dieser Form ab und verlangt, dass der Bund die Einsparungen transparent macht und die Härteausgleichs- sowie IV-Übergangsregelung überarbeitet.

 
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