Vernehmlassung

Obligationenrecht (Anpassung des Verzugszinssatzes)

Die SVP unterstützt die Anpassung des aktuell geltenden Verzugszinssatzes (5 Prozent) an die jeweils geltenden Marktbedingungen. Dabei soll die Variante 1, die Einführung eines variablen Zinssatzes, zum Zuge kommen.

Die SVP sieht eine Notwendigkeit, die aktuell überrissenen Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent dem Markt anzupassen. Dabei soll ein variabler Zinssatz (Variante 1) zur Anwendung kommen, da dieser die Entwicklungen widerspiegelt und damit eine Annäherung in Bezug auf die Refinanzierungskosten ermöglicht.

Der Swiss Average Rate Overnight (SARON) über 3 Monate (kurz SAR3MC) hat in der Schweiz als Referenzzinssatz für Finanzprodukte mittlerweile eine grosse Bedeutung erlangt. Der SARON als aussagekräftigster Zins unter den kurzfristigen Geldmarktsätzen soll deshalb auch zur Berechnung des Verzugszinses als Referenz gelten. Um negative oder sehr tiefe Verzugszinsen zu vermeiden, soll der SARON mit einem vorgeschlagenen Zuschlag von zwei Prozentpunkten zur Anwendung kommen. Die vorgesehene Rundung auf die nächstliegende ganze Zahl wird in der Praxis einen Verzugszins zwischen zwei Prozent und einem Höchstzins von 15 Prozent vorsehen.

Unter diesen Voraussetzungen unterstützt die SVP die Vorlage.

 
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