Vernehmlassung zum Beitritt zum UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität, zum Zusatzprotokoll zur Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Handels…
Vernehmlassungsantwort der Schweizerische Volkspartei SVP
Vernehmlassung zum Beitritt zum UNO-Übereinkommen gegen transnationale organisierte Kriminalität, zum Zusatzprotokoll zur Verhinderung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen und Kindern, und zum Zusatzprotokoll gegen den Menschenschmuggel auf dem Land-, Luft- und Seeweg.
Die SVP sieht keine Notwendigkeit, dem UNO-Übereinkommen und den beiden Zusatzprotokollen beizutreten und lehnt deshalb die Ratifikation derselben ab.
Die SVP ist der Ansicht, dass die organisierte Kriminalität, insbesondere Menschenhandel und -schmuggel nicht mit dem Beitritt zu internationalen Abkommen und Protokollen bekämpft werden kann. Vielmehr ist es Aufgabe der nationalen Strafverfolgungsbehörden, das organisierte Verbrechen mittels griffigen Gesetzen und harten Strafmassen zu ahnden. Mit dem Inkrafttreten des revidierten Tatbestandes des Menschenhandels genügt das Schweizerische Recht nicht nur den Anforderungen des hier interessierenden Übereinkommens und der beiden Zusatzprotokolle, sondern erfüllt darüber hinaus weitgehende Anforderungen. Im Weiteren ist das Gewicht bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität, insbesondere Menschenhandel und -schmuggel auf eine Verstärkung der (grenz-)polizeilichen Mittel und auf eine effiziente innerstaatliche Sicherheitskooperation zu legen.
Für die internationale Zusammenarbeit gelten die zwischen den einzelnen Staaten bestehenden Rechtshilfeverträge. Fehlen solche Verträge, so hat die Schweiz das Bundesgesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen anzuwenden. Der Beitritt zum UNO-Übereinkommen wie auch zu den beiden Zusatzprotokollen jedoch bringen der Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität und insbesondere der Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels substantiell nichts.