Die SVP lehnt die parlamentarische Initiative 13.407 sowie deren Umsetzungsentwurf ab. Wie der erläuternde Bericht selber richtig festhält, fallen nach herrschender Lehre und Rechtsprechung Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität unter das Kriterium «Lebensform» bzw. «Geschlecht» gem. Art. 8 Abs. 2 BV. Eine weitergehende und nochmalige Verankerung dieses Diskriminierungsverbots auf Gesetzesstufe ist daher überflüssig. Es würde schlicht ausufern, wenn jede als Nicht-Mehrheit erkannte Gruppe im Gesetz noch speziell geschützt werden müsste. Die stetige Erweiterung des Diskriminierungsverbotes mündet letztendlich in eine absolute Gleichsetzung aller Menschen, unter Negierung der Unterschiedlichkeit und Besonderheit jedes Einzelnen. Damit wird aber gerade das Gegenteil einer offenen, vielfältigen und toleranten Gesellschaft geschaffen. Unter anderem aus diesem Grund hat sich die SVP schon von Beginn weg gegen Art. 261bis StGB eingesetzt und lehnt nun auch diese geplante Ausweitung ab.