Die SVP lehnt die Parlamentarische Initiative „Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich" der UREK-NR ab. Die Einführung einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ist…
Parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) des Nationalrates „Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich“
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP lehnt die Parlamentarische Initiative „Anreize für energetisch wirksame Massnahmen im Gebäudebereich“ der UREK-NR ab. Die Einführung einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ist wirtschaftsfeindlich, missachtet den Willen des Parlamentes und führt durch die Hintertüre eine neue Steuer ein. Die SVP wehrt sich mit Nachdruck gegen neue Abgaben und Steuern, welche nur dazu führen, dass sich die Rahmenbedingungen für unsere Unternehmen weiter verschlechtern und der Wirtschaftsstandort Schweiz im globalen Wettbewerb benachteiligt wird.
Während der Beratung zum CO2-Gesetz wurde im Parlament immer wieder betont, dass die dazugehörende CO2-Abgabe eine Lenkungsabgabe ist, welche in vollem Umfang über die Beiträge an die obligatorische Krankenversicherung an die Bevölkerung rückverteilt werde. Die Abgabe sei deshalb aus Sicht des Bürgers kostenneutral und bedeute keine zusätzliche Steuer.
Knapp ein Jahr nach dem Parlamentsentscheid und der Ablehnung einer Teilzweckbestimmung, soll nun nach dem Willen der Mehrheit der UREK-NR eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe eingeführt werden. Die sogenannte Lenkungsabgabe wird zu einer neuen Steuer umfunktioniert! Eine solche eklatante Missachtung des Parlamentsentscheides kann die SVP nicht akzeptieren.
Gemäss der Vernehmlassungsvorlage sollen insgesamt ein Drittel der gesamten Einnahmen der CO2-Abgabe, d.h. maximal 200 Millionen Franken für die Förderung der Erstellung von energetisch hochwertigen Wohn- und Dienstleistungsgebäuden sowie für die Sanierung bestehender Gebäude verwendet werden. Ebenso sollen von dem Drittel maximal 30 Millionen Franken für die Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäudebereich verwendet werden. Alle diese vorgeschlagenen Massnahmen bestehen bereits heute schon. Im Bereich der Förderung energetisch hochwertiger sowie der Sanierung bestehender Gebäude ist die Stiftung Klimarappen tätig. Ebenso gibt es diesbezüglich auch Programme auf kantonaler Ebene. Die vorgeschlagene Teilzweckbindung greift somit auch massiv in kantonale Kompetenzen ein. Bezüglich der Förderung erneuerbarer Energien ist im bereits in Kraft getretenen Stromversorgungsgesetz eine Einspeisevergütung vorgesehen. Bis ins Jahre 2030 werden somit fast 10 Milliarden Franken im Bereich erneuerbare Energien und deren Forschung investiert. Trotz dieser enormen Geldsumme sollen noch weitere Gelder gesprochen werden. Die SVP weist solche ideologisch motivierte und ökonomisch irrsinnige Begehren klar zurück – umso mehr der Vorschlag auch zu einem massiven Ausbau an Bürokratie und zusätzlicher Überregulierung für die Hausbesitzer führt.
Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf zeigt einmal mehr, dass für die Verwaltung und für Parlamentarier, deren Partikularinteressen gegenüber dem Gemeinwohl überwiegen, auch eine Missachtung einer Verfassungsbestimmung und eines Parlamentsbeschlusses kein Hindernis sind, um die Bevölkerung mit einer neuen Steuer zu belasten. Die SVP lehnt die Einführung von neuen Zwangsabgaben, welche erst noch rein ideologisch motiviert sind, entschieden ab.