Die SVP begrüsst die Optimierungsmassnahmen, die im regionalen Personenverkehr künftig verhindern sollen, dass Überschüsse im abgeltungsberechtigten (subventionierten) Busverkehr nicht ordentlich ausgewiesen oder gar in andere Geschäftsfelder umgebucht werden können («Postauto-Skandal»). Auf der anderen Seite vermisst die SVP in beiden Varianten jegliche griffigen Hürden für die Mitfinanzierung künftiger, neuer ÖV-Projekte durch den Bund. Deshalb lehnt die SVP die vorliegenden Varianten ab, die beide auf dem bisherigen System aufgebaut sind und dieses lediglich weiterentwickeln.
Der Regionale Personenverkehr (RPV) ist zweifellos wichtig, auch für abgelegene Regionen sowie zur Entlastung des Strassenverkehrs. Mit dem heutigen System der Linienbestellungen und Mitfinanzierung durch den Bund, hat sich aber ein Fass ohne Boden geöffnet. Das grosszügige Verteilen der RPV-Bundesmittel führte in den letzten Jahren dazu, dass die Begehrlichkeiten der Kantone in den Himmel schossen. Das Geld reichte nicht mehr aus, um alle gewünschten Zusatzangebote zu finanzieren. Es waren Zusatzkredite nötig.
Die nun vorgeschlagene Variante «Teilentflechtung» könnte die Kostenexplosion beim RPV zwar leicht stabilisieren, jedoch zulasten der ländlichen Regionen. Mit Pauschalen werden die Linien in städtischen Gebieten bevorteilt und jene aufwändigeren Projekte in ländlichen Gebieten (Rand- und Bergregionen) benachteiligt. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein.
Aus Sicht der SVP muss das System des Regionalen Personenverkehrs grundsätzlich geändert werden. Bei der Finanzierung des regionalen Personenverkehrs muss ein Mechanismus eingebaut werden, der die Besteller dazu bringt, neue Linien nur zu realisieren, wenn diese auch wirklich absolut notwendig sind.
Wenn beispielsweise die Kantone und Gemeinden jede neue Linie in den ersten fünf Jahren zu 100 Prozent selber finanzieren müssten und der Bund erst danach mit Pauschalen einspringt, würde es zweifellos schon zu Beginn zu tieferen Abklärungen der Notwendigkeit kommen. Zudem sollte diese Bundespauschale abgestuft sein und die Auslastung der Linien sowie deren Betriebskosten (Effizienz) mitberücksichtigen. Beispiel: Wenn eine Buslinie in einer Bergregion zwar eine tiefe Auslastung hat, jedoch sehr kostengünstig betrieben wird, soll diese eine gleich hohe Pauschale erhalten, wie eine Buslinie in einem städtischen Gebiet, die eine grössere Auslastung aber sehr hohe Betriebskosten aufweist.
Es ist im Übrigen nicht ersichtlich, warum die Nachfrage nach regionalem Personenverkehr seit 2008 um 34 Prozent zugenommen hat, der Kostendeckungsgrad der einzelnen Linien aber nur um ca. 13 Prozent auf durchschnittlich 52.1 Prozent gewachsen ist. Hier stehen Aufwand und Ertrag nach wie vor in einem krassen Missverhältnis.