Themen
Energie
Vernehmlassung

Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV)

Aus Sicht der SVP kann der geplanten Verordnungsrevision im Grundsatz zugestimmt werden. Begrüssenswert ist die Absicht, die Wasserkraft und die Winterproduktion zu stärken sowie darüber hinaus einen Anreiz zu schaffen, um in die Speicherung zu investieren.

Um die Winterproduktion und somit die Versorgungssicherheit zu stärken, sollen Investitionsanreize zum Ausbau der Speicherkapazität der Wasserkraft geschaffen werden. Da neue Anlagen und Erweiterungen sehr kostenintensiv sind, sollen Anlagen, welche ihre Speicherkapazität ausbauen, einen höheren, maximalen Investitionsbeitrag erhalten können sowie gegenüber Laufwasserkraftwerken bevorzugt berücksichtigt werden.

Aus Sicht der SVP ist die beabsichtigte Erhöhung des Investitionsbeitrages zu gering, um einen Entscheid zugunsten der Realisierung eines bisher nicht wirtschaftlichen Projekts auszulösen. Des Weiteren ist absehbar, dass die Planung mit Neubau- und Erweiterungsprojekten aufgrund der angespannten Marktsituation und der laufenden Erhöhung von (Umwelt-) Auflagen bald erschöpft sein wird. Aufgrund dessen wird die beabsichtigte Priorisierung von Speicher-Projekten kaum Wirkung entfalten können.

Ohnehin sinnvoller wäre eine Erleichterung von Ersatzinvestitionen zum langfristigen Erhalt der bestehenden Wasserkraftwerke. Insbesondere die finanzielle Bagatellgrenze im Verhältnis zur Gesamtproduktion zur Festlegung der Erheblichkeit einer Erweiterung oder Erneuerung ist nicht sinnvoll, da dies in der gegebenen Vorlage ein Ausschlusskriterium für grosse Wasserkraftanlagen hinsichtlich einer Erneuerung, darstellen würde. Wenn die notwendige Erneuerung aus wirtschaftlichen Gründen nicht stattfindet, so steigt die Wahrscheinlichkeit von Anlageausfällen und somit von Produktionsverlusten. Aus Sicht der SVP hat vielmehr das Alter oder im Einzelfall der Zustand der Anlage das massgebende Kriterium zu sein.  Somit ist auf das Verhältnis zur Gesamtproduktion zu verzichten, oder aber zu berücksichtigen, ob mit Erneuerungen Produktionsverluste vermieden werden können.

Auch mit Blick auf die Energiestrategie 2050 wäre vielmehr die Förderung von Ersatzinvestitionen in bestehende Wasserkraftanlagen einschlägig, weil es diese Anlagen sind, welche den Wegfall der heimischen Produktion sicherstellen.

 
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