Die SVP lehnt die Vorlage ab. Anlass der Revision ist die Entflechtung der Aufsicht von den operativen Tätigkeiten, wie sie im Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Governance der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds gefordert wird.
Die SVP lehnt die Vorlage ab. Anlass der Revision ist die Entflechtung der Aufsicht von den operativen Tätigkeiten, wie sie im Prüfbericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zur Governance der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds gefordert wird. Ausgehend von den bestehenden gesetzlichen Grundlagen und dem Prüfbericht bleibt die Revision hier jedoch nicht nur auf halbem Weg stecken, sie schafft sogar in gewissen Bereichen neue Bestimmungen, welche der oben erwähnten Zielsetzung zuwiderlaufen oder ihr gar widersprechen.
So steht die Absicht, die Kompetenz zur Festlegung der Vorgaben für die Kostenstudien, der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie von Grundsätzen und Zielen der Vermögungsanlage dem UVEK zu übertragen im Widerspruch zum eigentlichen Ziel der Revision. Damit wird die Trennung und Entflechtung von Aufsicht und operativen Tätigkeiten nicht erreicht, sondern man vermischt einmal mehr die beiden Bereiche. Das damit auch die Gefahr der politischen Einflussnahme vergrössert wird, ist ein weiterer unschöner Nebeneffekt – vielleicht aber von den zuständigen Behörden gar gewollt.
Ebenfalls entschieden abgelehnt wird von uns einmal mehr der bereits in einer früheren Vernehmlassung vorgeschlagene Sicherheitszuschlag. Dessen Notwendigkeit ist angesichts der bereits beschlossenen Massnahmen in der letzten SEFV-Revision klar nicht gegeben. Auch die häufigere Anpassung der Parameter für die Beitragsberechnung lässt sich sachlich nicht rechtfertigen, insbesondere, wenn man bedenkt, dass die Fonds auch nach den Verwerfungen auf den
Finanzmärkten der letzten 15 Jahre immer noch auf Kurs sind und sich keine Finanzierungslücke abzeichnet.
Abschliessend bleibt einmal mehr festzuhalten, dass eine Revision eines Gesetzes oder einer Verordnung dazu dienen sollte, die Rahmenbedingungen bzw. die Umsetzung der Massnahmen verbessern zu helfen. Dieser Grundsatz wird mit der aktuellen Revision jedoch missachtet. Es ist absolut nicht einzusehen, weshalb eine Revision vorgenommen wird, welche die gesetzten Ziele und Grundsätze klar verfehlt. Es sei denn, man versucht aufgrund ideologischer Verbrämtheit, gewisse Energieträger stets weiter zu benachteiligen, um behördlichen Visionen im Rahmen der Energiestrategie zu einem fragwürdigen Durchbruch zu verhelfen.
Ein solch durchschaubares Spiel ist mehr als nur fragwürdig und sollte künftig auch unter dem Aspekt der Glaubwürdigkeit klar unterlassen werden.