Die SVP lehnt die vorliegende Revision ab, weil sie die Bürgerinnen und Bürger durch höhere Telekommunikationstarife und höhere Steuern, Gebühren und Abgaben belastet. Trotzdem ist eine gut ausgebaute und zuverlässige Grundversorgung in sämtlichen Regionen der Schweiz wichtig. Das trifft auch auf die Internetversorgung mit einer ausreichend hohen Bandbreite zu.
Balanceakt zwischen Maximalausbau in den Zentren bei gleichzeitiger Sicherung der flächendeckenden Breitbandinternetversorgung in allen Landesteilen
Eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung in sämtlichen Landesteilen mit einem leistungsfähigen Internetzugang ist für die künftige wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung im Sinne von Gleichbehandlung der ländlichen und urbanen Regionen von zentraler Bedeutung. Diesen Umstand hat die Corona-Pandemie in beeindruckendem Masse demonstriert, als von einem Tag auf den anderen eine Vielzahl der Arbeitnehmenden in der Schweiz zur Arbeit von zu Hause verpflichtet wurden und das Internet schweizweit das Schlüsselinstrument zur Erhaltung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Funktionierens wurde. Dabei zeigte sich, dass eine flächendeckende Versorgung mit leistungsfähigen Internetzugängen in der gesamten Schweiz wichtig ist; nur so lässt sich eine Benachteiligung von ländlicheren Regionen gegenüber den traditionellen Wirtschaftszentren vermeiden. Gleichzeitig steht der Werkplatz Schweiz in einem immer härter werdenden internationalen Wettbewerb. Diesen Wettbewerb kann die Schweiz nur mittels qualitativer und technologischer Vorzüge für sich entscheiden. Aus diesem Grund darf aus Sicht der SVP der technologische Fortschritt in den Zentren, namentlich der Ausbau des Glasfasernetzes und somit die Erhöhung des Potenzials für das stetig wachsende, nachgefragte Datenvolumen nicht gebremst werden. Um diesen Balanceakt zwischen Maximalausbau in den Zentren bei einer gleichzeitigen Sicherung der flächendeckenden Breitbandinternetversorgung in ausreichend hohem Mass in allen Landesteilen und ohne Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger durch höhere Telekommunikationstarife oder höhere Steuern, Gebühren und Abgaben zu gewährleisten, braucht es eine Regulierung mit Augenmass und eine Umsetzung in enger Abstimmung mit der Konzessionärin, welche die Grundversorgung und den stetigen Ausbau nach marktwirtschaftlichen Prinzipien und weitestgehend ohne eine besondere Abgeltung durch die öffentliche Hand sicherstellt sowie der Fernmelde-Branche insgesamt.
Die vorliegende Revision
Mit der vorliegenden Revision will der Bundesrat erreichen, dass allen Nutzerinnen und Nutzern, also auch jenen an abgelegenen Standorten, ein Mindestangebot zu erschwinglichen, marktüblichen Preisen zur Verfügung steht. Im Zentrum der Revision steht dabei die signifikante Erhöhung der Mindestbandbreite auf 80 Mbit/s, wobei das Verhältnis zwischen Down- und Uploadrate mit 10:1 gleichbleiben soll. Dies, nachdem die Mindestbandbreite bereits per 1. Januar 2020 von 3 auf 10 Mbit/s erhöht wurde. Damit wird vom klassischen Verständnis der Grundversorgung im Sinne eines Mindestangebotes abgewichen. Um die Kosten für diese massive Erhöhung tragbar zu machen und die Auswirkungen auf den Wettbewerb abzufedern, sollen aus Sicht des Bundesrates verschiedenste Rahmenbedingungen gelockert werden. Dies sind namentlich: die freie Wahl der Technologie, der Wegfall der Erschliessungspflicht bei vorhandenem Alternativanschluss sowie die nachfrageorientierte Erschliessung mit angemessenen Umsetzungsfristen.
Weitergehende Umsetzung der Technologiefreiheit
Um die Kosten des massiven Ausbaus für die Konzessionärin tragbarer zu machen, ist aus Sicht der SVP eine weitergehende Umsetzung der Technologiefreiheit bei der Gewährleistung der Versorgung unerlässlich, dies bedeutet, dass der Begriff der «garantierten Übertragungsrate», wie er sich beispielsweise in Art. 15 Abs. 1 Bst. d E-FDV wiederfindet, weitergefasst werden sollte. Um den Anschluss in abgelegenen Regionen dennoch weitestgehend wirtschaftlich tragbar zu bewerkstelligen, muss auch die drahtlose Versorgung vollumfänglich ermöglicht werden. Infolgedessen kann die Übertragungsrate bedingt durch äussere Einflüsse schwanken, dem ist aus Sicht der SVP Rechnung zu tragen, zum Beispiel in dem man von einer Mindest-Übertragungsrate im Regelfall ausgeht und diese in entsprechenden Versorgungsregionen mit einer «Schwankungsreserve» versieht oder von einer Art «Durchschnittsleistung» ausgeht.
Subsidiaritätsprinzip ohne Einschränkung des Wettbewerbs
Mit dem expliziten Wegfall der Leistungspflicht im Falle des Bestehens eines Alternativanschlusses (Subsidiaritätsprinzip) ist die SVP einverstanden. Für die SVP ist es jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb der Wettbewerb zu Lasten der Grundversorgungskonzessionärin eingeschränkt werden und ihr in Art. 14b E-FDV ein Erschliessungsverbot auferlegt werden soll, wenn bereits ein Alternativangebot besteht. Zwar erscheint es sinnvoll, der Konzessionärin zu verbieten, diese Erschliessungskosten im Rahmen einer finanziellen Abgeltung nach Art. 19 Abs. 1 FMG geltend zu machen, allerdings sollte es der Konzessionärin offenstehen, die Erschliessung ausserhalb des Grundversorgungsauftrages auf eigene Kosten vorzunehmen, selbst wenn bereits ein Alternativanschluss vorliegt. Ein solches Erschliessungsverbot würde aus Sicht der SVP auch dem geltenden FMG widersprechen, das vorsieht, dass jede Fernmeldedienstanbieterin zur Erschliessung von Standorten berechtigt ist. Infolgedessen ist der erste Satz von Art. 14b E-FDV zu streichen.
Genaue Definition von «vergleichbaren Angeboten» und weniger Bürokratie
Was die Vergleichbarkeit von möglichen Alternativanschlüssen angeht, so ist das Kriterium des «vergleichbaren Angebots» (Alternativanschlüsse im Vergleich zum Grundversorgungsauftrag; Art. 20 Abs. 1 E-FDV) durch das BAKOM in Zusammenarbeit mit der Konzessionärin genauer zu spezifizieren. Darüber hinaus erscheint das Prüfverfahren nach Art. 20 Abs. 1 E-FDV sehr bürokratisch. Aus Sicht der SVP ist zu überprüfen, ob dieses nicht vereinfacht werden kann.
Kein übermässiger Ausbau der Grundversorgung
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass, sollte der Bundesrat an der Vorlage festhalten, diverse Anpassungen vorgenommen und mögliche Risiken besser berücksichtigt werden müssen. Aus Sicht der SVP ist es von zentraler Bedeutung, dass die massive Anhebung des Mindestangebots in der Grundversorgung nicht dazu führt, dass die Bürgerinnen und Bürger durch höhere Telekommunikationstarife oder höhere Steuern, Gebühren und Abgaben noch stärker belastet werden, oder dass der Wettbewerb auf dem liberalisierten Markt geschwächt wird. Eine schleichende (Rück-)Verstaatlichung lehnt die SVP dezidiert ab. Nicht zuletzt, weil erst die Liberalisierung im Fernmeldebereich zu einer effizienten Grundversorgung nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten geführt hat und die Schweiz heute mit einer qualitativ sehr guten und hochmodernen Fernmeldeinfrastruktur dasteht.