(«Bundeslösung Infostar» und zivilstandsamtliche Behandlung Tot- und Fehlgeborener)
Die SVP kann die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen unterstützen. Aus Sicht der SVP ist das Anliegen berechtigt, dass auch Kinder, die ohne Lebenszeichen auf die Welt kommen und die Grenzwerte von 500 Gramm oder 22 Wochen Schwangerschaftsdauer nicht erreichen, auf Gesuch hin im Personenstandsregister eingetragen werden können. Es ist offensichtlich, dass die Beurkundung Fehlgeborener geeignet ist, um die Trauerarbeit der Eltern zu erleichtern. Dass die Beurkundung dabei nach dem gleichen, bestehenden Prozess erfolgen soll wie bei der Geburt von Totgeborenen (d. h. wie bei Kindern, welche die oben genannten Grenzwerte erreichen) ist zweckmässig.