Die SVP steht der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BVG) sehr kritisch gegenüber. Fragen wirft insbesondere die Regelungsdichte auf. Das revidierte BZG soll 23 Artikel mehr aufweisen als das geltende BZG. Aus unserer Sicht wäre jedoch eher eine Verschlankung des geltenden BZG angezeigt und nicht dessen Vertiefung und Ausweitung.
So werden in der geltenden Ordnung die Aufgaben des Bundes und der Kantone in je einem Artikel geregelt. Neu werden dafür zwei ganze Kapitel beansprucht. Die SVP stellt sich auf den Standpunkt, dass dieser Detaillierungsgrad für ein Bundesgesetz nicht angebracht ist. Auch bezüglich Kompetenzdelegationen an den Bundesrat ist der Entwurf zu grosszügig gehalten: Während das geltende BZG noch 21 solche Delegationen vorsieht, sind es im Entwurf nicht weniger als deren 35. Hier wäre aus Sicht der SVP mehr Zurückhaltung angezeigt.
Fragwürdig ist auch die Schaffung einer Grundlage für weitere spezialisierte Einsatzorganisationen (Art. 12 Abs. 2 E-BZG). Es steht zu befürchten, dass hier noch mehr behördliche Stellen geschaffen werden, die weniger dem Schutz der Bevölkerung als dem Ausbau der Verwaltung zuträglich sind.
Eindeutig zu hoch sind die Investitionskosten in Höhe von rund 150 Mio. CHF, die für die Realisierung eines nationalen sicheren Datenverbundsystems veranschlagt werden. Zu dieser Summe kommen noch alle acht Jahre etwa 80 bis 90 Mio. CHF für den Werterhalt hinzu. Die SVP fürchtet, dass der Bund hier einmal mehr für ein Informatikprojekt viel mehr Ressourcen aufwendet, als eigentlich nötig wären.
Dagegen begrüssen wir die Anpassungen beim Kreis der schutzdienstpflichtigen Personen gem. Art. 28 E-BZG. Mit der neuen Regelung wird der Wehrgerechtigkeit stärker Rechnung getragen als in der geltenden Ordnung.