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Gesundheit
Vernehmlassung

Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG)

Mit dieser Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) soll eine äusserst fragwürdige, auf vergangenheitsbezogenen Daten basierende Umverteilungsübung im Schweizer…

Vernehmlassungsantwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Mit dieser Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) soll eine äusserst fragwürdige, auf vergangenheitsbezogenen Daten basierende Umverteilungsübung im Schweizer Krankenversicherungswesen initiiert werden. Das Vorhaben ist nicht nur unter ökonomischen Gesichtspunkten abzulehnen sondern auch in rechtlicher und umsetzungstechnischer Hinsicht höchst problematisch. Die SVP lehnt die vorgeschlagene Änderung des Bundesrates vehement ab und fordert einen ersatzlosen Verzicht auf diesen neuen Artikel 106 im KVG.

Seit Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Jahre 1996 hat sich gezeigt, dass die pro Kanton und Prämienregion erhobenen Krankenversicherungsprämien die entsprechenden kantonalen Gesundheitskosten teilweise regelmässig übersteigen oder darunterliegen. In einer kalkulatorischen (oder eher virtuellen) Betrachtung wird daraus nun abgeleitet, dass in manchen Kantonen höhere Reserven angehäuft worden seien (dort, wo die Prämien mehrheitlich über den Gesundheitskosten lagen) und in anderen Kantonen geringere Reserven aufgebaut wurden (dort, wo die Prämien regelmässig unter den Gesundheitskosten lagen). Reserven dienen dazu, Risiken bzw. Verluste eines Un-ternehmens abzusichern bzw. auszugleichen, wobei das Gesamtunternehmen zu betrachten ist und nicht seine „kantonalen Agenturen“. Eine Differenzierung und kalkulatorische Verteilung auf die einzelnen Kantone, in denen die Versicherung tätig ist, macht wenig bis keinen Sinn. Im erläuternden Bericht zu dieser Vorlage wird denn auch erwähnt, dass es sich um eine rein rechnerische Grösse handelt, es um die Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Versicherer geht und der Begriff der „kantonalen Reserven“ weder im KVG noch in seinen Ausführungsverordnun-gen Verwendung findet. Dennoch will der Bundesrat auf dieser Basis eine umfangreiche Umverteilungsübung im Krankenversicherungsbereich durchführen.

Als nahezu einzigen Grund für die Entstehung dieser Über- oder Unterdeckungen bei den Prämien ortet der Bundesrat ein Versagen der Versicherer bei der Prognose der Kostenentwicklung. Hierbei ist aber anzumerken, dass die Prämien durch das BAG genehmigt werden und damit zu einer Verfügung werden, der Bund also Mitverantwortung trägt. Eine von Comparis in Auftrag gegebene Studie zeigt jedoch sehr anschaulich, dass es eine Reihe von Faktoren gibt, welche die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Risiken eines Krankenversicherers beeinflussen (z.B. Anzahl Einwohner des Kantons; Wettbewerbsintensität, d.h. Anzahl Versicherer bzw. Konkurrenten; Verteilung der Versicherten auf die Versicherungen und deren Mobilität zwischen den Anbietern; urbane oder ländliche Strukturen; Volatilität in den Nettoleistungen usw.). Solche Faktoren können unterschiedliche Prämien bzw. Risikodeckungsbeiträge durchaus rechtfertigen und müssten in allfälligen Korrekturvorhaben berücksichtigt werden. Dies wäre aber enorm komplex und aufwändig. Die eben erfolgten Ausführungen zeigen bereits, dass die hier vorgeschlagene Umverteilung schon in den theoretischen Grundannahmen und Basisdaten äusserst zweifelhaft und nicht durchdacht ist.

Folgende wesentlichen Punkte begründen zusammenfassend die vollumfängliche Ablehnung dieser Vorlage durch die SVP:

  • Da die Prämien behördlich genehmigt worden sind und kein hinreichender Nichtigkeits- oder Revisionsgrund vorliegt, wäre eine solche über 15 Jahre rückwirkende Umverteilung widerrechtlich und würde auch gegen Treu und Glauben verstossen. Das Prämiengenehmigungsverfahren würde dadurch jeglicher Glaubwürdigkeit beraubt und die Versicherer wie die Versicherten müssten auch für die Zukunft mit politisch induzierten, undurchsichtigen Korrektu-ren und Umverteilungen rechnen.
  • Laut Vorlage soll pro Kanton ein pauschaler Zu- oder Abschlag, der für alle Versicherten in diesem Kanton als absoluter Wert gleich ist, zur Geltung kommen. Dies obwohl die Versicherten bei verschiedenen Versicherungen und unter verschiedenen Versicherungsmodellen versichert sind und deshalb in der Vergangenheit unterschiedlich hohe Prämien bezahlt haben. In einem Kanton, wo ein Prämienzuschlag erhoben würde, würden sämtliche Versicherten, die durch ihre individuelle Versicherungskombination bisher hohe Prämien bezahlt haben, doppelt bestraft, weil sie zuerst einen hohen Beitrag an die Reservenbildung ihres Versicherers geleistet haben und nun für die allgemeine Prämiensituation ihres Wohnkantons nochmals zur Kasse gebeten würden. In umgekehrter Weise würden andere Versicherte ungerechtfertigt mit Prämienabschlägen belohnt. Die kantonalen Prämienverbilligungen, Wohnorts- oder Versicherungswechsel verfälschen das Bild, ob jemand bisher angeblich zuviel oder zuwenig Prämien bezahlt hat vollends.
  • Faktisch würde man von den Versicherern verlangen, künftig eine virtuelle Berechnung ihrer „kantonalen Reserven“ vorzunehmen, was aber versicherungstechnisch und wirtschaftlich keinen Sinn macht, ausser dass dies dazu dienen würde, künftig erneute politische und behördliche Eingriffe abzuwenden. Das macht aber keinen Sinn, wenn man wenigstens ansatzweise einen funktionierenden Wettbewerb innerhalb des Krankenversicherungswesens erhalten will.

Es ist auf Sicht der SVP völlig unmöglich, mit einer Umverteilung, wie sie von dieser Gesetzesrevision angestossen würde, nur ansatzweise etwas wie fairen Ausgleich oder Gerechtigkeit im Bereich der Krankenversicherung zu schaffen. Hier wird in verschiedenen Kantonen, über alle Versicherten hinweg, ein Missverhältnis von Prämien und Kosten ohne fundierte Kenntnisse über die Hintergründe festgestellt und daraus dann eine pauschale Korrekturmassnahme, die den einzelnen Versicherten finanziell massiv und ohne sein Verschulden treffen kann, abgeleitet. Fundamentale ökonomische Grundsätze wie auch die Mitverantwortung des Bundes und aller anderen staatlichen und gesetzlichen Vorschriften für die Prämiengestaltung wurden weitgehend ignoriert oder fälschlicherweise als unwesentlich erachtet. Die SVP fordert den Bundesrat auf, diese Gesetzesrevision abzubrechen bzw. ersatzlos zu streichen, da sie wettbewerbsschädigend und für den einzelnen Versicherten willkürlich ist.

 
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