Vernehmlassung

Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) sowie der Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen (SWV)

Die SVP lehnt die vorgeschlagenen Verordnungsrevisionen deshalb ab und fordert stattdessen eine Grundsatzdebatte über die künftige Ausrichtung des Beschaffungswesens mit Blick auf einen maximalen volkswirtschaftlichen Nutzen.

Die zur Vernehmlassung stehenden Vorlagen gehen aus Sicht der SVP aus grundsätzlichen Überlegungen in die völlig falsche Richtung: Anstelle dem Föderalismus entsprechend Rechnung zu tragen, wird eine uniforme nationale Einheitslösung angestrebt. Eine breite Harmonisierung des Schweizer Beschaffungsrechts mit immer neuen Regulierungen ist jedoch mit Sicherheit nicht der richtige Weg, um die grundsätzlichen Probleme im Bereich des Beschaffungswesens zu lösen. Das heutige System führt zu falschen Anreizen, hohen Kosten bei allen Beteiligten und allzu häufig zu unbefriedigenden Resultaten. Hinzu kommt, dass anstelle flexibler und einfacher Ansätze, welche den Auftraggebern und den Auftragnehmern möglichst viele Freiheiten für massgeschneiderte Lösungen einräumen, die Regulierungen nochmals verschärft und die für den Rechtsschutz relevanten Schwellenwerte gesenkt werden sollen. Der vorhandene und vor dem Hintergrund der konjunkturellen Lage dringendst zu nutzende Handlungsspielraum zur Entlastung der Wirtschaft und zu einer effizienten und kostengünstigen Abwicklung von Projekten wird einmal mehr verspielt. Stattdessen wird an einem grundsätzlich fehlerbehafteten System festgehalten, das nach gesamtwirtschaftlicher Betrachtung mehr Verlierer denn Gewinner produziert. Die SVP lehnt die vorgeschlagenen Verordnungsrevisionen deshalb ab und fordert stattdessen eine Grundsatzdebatte über die künftige Ausrichtung des Beschaffungswesens mit Blick auf einen maximalen volkswirtschaftlichen Nutzen.

Mit Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und der zugehörigen Verordnung (VöB) sowie der interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) soll das WTO-Beschaffungsübereinkommen (GPA) in der Schweiz auf den Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden umgesetzt werden. Die Zielsetzung besteht gemäss den WTO-Statuten darin, für Beschaffungen im öffentlichen Bereich den Wettbewerb zwischen den Anbietern fördern, die Transparenz von Ausschreibungen zu erhöhen sowie die Nichtdiskriminierung der offerierenden Anbieter sicherstellen, wodurch im Endeffekt eine möglichst wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel erzielt werden soll. Dazu enthält es Bestimmungen zum Submissionsverfahrens (Vergabeverfahren, Qualifikation der Anbieter, Ausschreibung, Fristen für Angebote, Verhandlungen, Zuschlag, Streitbeilegung usw.) und zu den Schwellenwerten, die aus Sicht der SVP zum Teil direkt mit dem Kernstück der Revision – der Verbesserung der Rahmenbindungen für den Wettbewerb – in Konflikt stehen.

Die SVP lehnt die Vorlage aus grundsätzlichen Überlegungen ab, weil sie in die falsche Richtung geht und Fehlentwicklungen in Richtung Überregulierung und administrativen Aufwand befördert. Wir haben jedoch zusätzlich einige Forderungen und kritische Überlegungen zur Vorlage, welche wir im Folgenden gerne darlegen.

Die zu detaillierten und starren Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens treiben die Kosten sowohl für die Auftraggeber, insbesondere aber für die Anbieter in die Höhe. Zudem führen Fehlanreize (beispielsweise hin zu nicht kostendeckenden Angeboten) zu massiven Verzerrungen und Fehlallokationen, welche sowohl dem Ziel einer möglichst wirtschaftlichen Verwendung der öffentlichen Mittel entgegenstehen, als auch zu einem durch unnötige Regulierungen beeinflussten Wettbewerb führen, der sich nicht an realen Marktverhältnissen orientiert. Daraus resultieren unerwünschte volkswirtschaftliche Kosten, welche den Steuerzahler in der einen oder anderen Form wieder belasten werden. Damit begünstigen heute nicht wenige Submissionsverfahren Wettbewerbsverzerrungen, welche der Schweizer Wirtschaft Schaden zufügen. Nichtdiskriminierung, Transparenz und andere Kriterien verkommen durch ein enges Regulierungskorsett zu Scheinargumenten, welche in der Realität mit allen möglichen Kniffen umgangen werden. Entgegen seinem Kernziel – der Förderung des Wettbewerbs – wird dieser durch das BöB auf diese Weise ad absurdum geführt. Die SVP zeigt sich sehr erstaunt darüber, dass die bei den Betroffenen der öffentlichen Hand und der Wirtschaft breit diskutierten Problemfelder auch in dieser Vorlage gänzlich ausgeklammert werden.

Die Schweiz riskiert mit einer weiteren Verschärfung der Regulierung jegliches Augenmass im Sinne einer vernünftigen und dem volkswirtschaftlichen Nutzen dienenden Umsetzung internationaler Vorgaben zu verlieren. Vordringlich muss es nun darum gehen, dass die Schweiz auf allen Ebenen einerseits die internationalen Vorgaben im Sinne von Minimalanfordernissen erfüllt, aber auch stets prüfen muss, inwieweit aus Gründen der Wirtschaftsfreiheit und Wirtschaftlichkeit möglichst liberale Lösungen geboten sind. Die SVP verlangt, dass im Zweifel stets die wettbewerbsfreundlichere Variante zu wählen ist, welche der heimischen Wirtschaft, aber auch den Auftraggebern der öffentlichen Hand, den nötigen Handlungsspielraum für optimale Lösungen im Gesamtinteresse lässt.

Abbau von Regulierungen gefordert

Die SVP verschliesst sich nicht dem Wettbewerb unter verschiedenen Anbietern. Wir teilen die Auffassung, dass Wettbewerb und marktwirtschaftliche Lösungen sich sowohl positiv auf den Preis als auch auf die Qualität der offerierten Leistungen auswirken. Wir haben jedoch eine grundsätzlich andere Vorstellung davon, wie dieses Ziel erreicht werden kann. Während der Bundesrat den Wettbewerb offensichtlich über immer neue Regulierungen „stärken“ will, verlangen wir im Gegenteil einen Abbau derselben. Das Beschaffungsrecht sollte den Handlungsspielraum für alle Beteiligten stets maximieren, anstatt diesen durch Vorgaben einzuschränken.

Die SVP begrüsst es daher grundsätzlich, dass der Abschluss von Rahmenverträgen vorgesehen ist, da dies insbesondere beim Vorhandensein einer Vielzahl von Einzelaufträgen eine effiziente Abwicklung begünstigen kann. Dadurch profitiert insbesondere die Anbieterseite. Jedoch darf dieser Effizienzgewinn nicht dadurch wieder rückgängig gemacht werden, dass beim Abruf einzelner Einzelaufträge innerhalb des Rahmenvertrags faktisch erneut Eignungsprüfungen vorgeschrieben sind (Art. 29 Abs. 4 BöB).

Eine aus Sicht der SVP weitere unnötige Vorgabe findet sich in Art. 22. Abs. 5 BöB, wo bezüglich des Einladungsverfahrens im ausserstaatlichen Vertragsbereich vorgeschrieben wird, dass „wenn möglich mindestens drei Angebote eingeholt [werden sollen]“. Die vorgeschlagene Formulierung legt nahe, dass wenn möglich mehr als drei Angebote einzuholen seinen, womit ein Kostenanstieg für die Anbieter und Auftraggeber gleicherweise vorprogrammiert ist. Dieser Absatz ist deshalb zu streichen.

Keine sachfremden Kriterien im Beschaffungsrecht

Die SVP ist der Auffassung, dass das Beschaffungsrecht lediglich den optimalen Einsatz von öffentlichen Mitteln zum Ziel haben und nicht versuchen sollte, Probleme in anderen Politikbereichen zu lösen. Bei dessen Ausgestaltung dürfen grundsätzlich nur solche Zielsetzungen und Kriterien ausschlaggebend sein, welche effektiv wettbewerbsfördernd sind. In diesem Sinne lehnt es die SVP ab, dass immer neue und sachfremde Kriterien Eingang ins Beschaffungsrecht finden. Die SVP lehnt somit unter Art. 1 Bst. a des BöB den Zusatz „unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit“ sowie Art. 3 der VöB ab.

Der Wettbewerb soll sich an der Leistung messen

Der Zuschlag sollte unter Berücksichtigung mehrerer Kriterien auf das gesamthaft beste Angebot abzielen. Dies gilt insbesondere für komplexe Projekte und in besonderem Masse für intellektuelle Dienstleistungen. Es sollte in diesem Zusammenhang auch präzisiert werden, dass in Art. 43 BöB das „günstigste“ Angebot nicht zwingend das „preisgünstigste“ ist, sondern das insgesamt vorteilhafteste (most advantageous tender). Preislich offensichtlich unhaltbare Angebote haben in den letzten Jahren sowohl bei der öffentlichen Hand, als auch in bestimmten Branchen und Märkten massiven Schaden angerichtet. In diesem Sinne tut beim öffentlichen Beschaffungswesen ein Umdenken dringend not.

Gleich lange Spiesse für alle Anbieter

Aus- und inländische Anbieter müssen zudem konsequent mit gleich langen Ellen gemessen werden: Werden die Arbeitsschutzbestimmungen auch bei ausländischen Anbietern erfüllt? Sind die Bau- oder Materialgarantien gewährleistet? Werden diese auch überprüft? Werden die Kosten solcher Prüfungen – im Falle einer Nichteinhaltung der Vorgaben – durch den ausländischen Anbieter getragen? Werden Bestimmungen zum Umweltschutz im Ausland eingehalten? Gelten in diesem wie auch in anderen Bereich dieselben Kriterien wie in der Schweiz? Die SVP verlangt, dass auch im Ausland erbrachte Leistungen regelkonform sind, bzw. die entsprechenden Schweizer Mindeststandards eingehalten werden müssen, wobei die Anbieter die Gleichwertigkeitsnachweise zu erbringen haben. Es darf nicht sein, dass Schweizer Anbieter aufgrund restriktiverer Bestimmungen gegenüber ihrer ausländischen Konkurrenz benachteiligt werden. Wenn ein ausländischer Anbieter seine Pflichten verletzt, kommen Sanktionen meist zu spät, d.h. ein Schaden ist dann nicht mehr abzuwenden, bezüglich Folgekosten, aber auch bezüglich der Nichtberücksichtigung eines einheimischen Anbieters.

Vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit müsste ebenfalls die Frage geklärt werden, wie mit Anbietern umgegangen wird, welche Subventionen oder Fördergelder erhalten. Bspw. wird die Sägeindustrie in der EU mit jährlich über 100 Mio. EUR an Beihilfen gefördert. Daraus entstehen Kostenvorteile von 10-17% gegenüber nicht geförderten Unternehmen. Darf ein ausländisches Unternehmen mit Subventionen oder Fördergeldern den Auftrag erhalten und das Schweizer Unternehmen ohne Subventionen nicht?

 
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