Die vorliegende Revision masst sich an, die der Stimmbevölkerung zugrundelie-gende Motivation der am 13. Juni 2021 abgelehnten Revision des CO2-Gesetzes zu deuten, verweist auf alte und neue unterzeichnete internationale Verträge und leitet daraus neue, den Mittelstand belastende Massnahmen ab. Hier bedarf es einer Richtigstellung: Die Stimmbevölkerung hat verstanden, dass die neuen Vorschriften und Zwänge schlussendlich zu einer kaum bezifferbaren Mehrbelastung der Haus-haltsbudgets geführt hätte, welche insbesondere für die ärmere Bevölkerung sowie für die Landbevölkerung in den Bereichen Energie- und Mobilitätskosten nicht mehr bezahlbar gewesen wäre.
Eine Meinungsumfrage, die Interpretation weniger kantonaler Abstimmungen und der Verweis auf bundesrätliche Strategien soll nun Legitimationsgrundlage für die neue, vorliegende Revision mit neuen Geboten und Verboten bilden. Am politischen Öko-Mainstream soll somit – koste es was es wolle – festgehalten werden.
Sträflich vernachlässigt wird der Umstand, dass das vorliegende CO2-Gesetz unweigerlich mit der absehbaren Energiekrise – d. h. insbesondere mit einer Strommangellage – verknüpft ist. Die Darstellungen im Kapitel «Auswirkungen auf die Volkswirtschaft» wirken geradezu beschönigend und lassen die zentralen Fragenstellungen – welche bereits zu einer Ablehnung des CO2-Gesetzes geführt haben – unbeantwortet: Was sind die finanziellen Folgen und Risiken für die Bürgerinnen und Bürger, wer kann sich überhaupt noch individuelle Mobilität leisten und wie wird die Versorgungssicherheit mit Energie (insb. Strom) bei einer vollständigen Elektrifizierung der Mobilität und des Gebäudeparks gewährleistet?
Die SVP lehnt den vorliegenden Entwurf dezidiert ab. Neue Ziele, Vorschriften und Zwänge vermögen keine für den Mittelstand zumutbare Vorlage herbeiführen, auch wenn versucht wird, auf neue und die Erhöhung bisheriger Abgaben zu verzichten. Darüber hinaus empfiehlt die SVP der zuständigen Bundesrätin, auf eine weitere Unterzeichnung internationaler Vereinbarungen – und der damit einhergehenden Verpflichtungen – zu verzichten. Nota bene: Die Ratifikation (irgend-)eines abstrakten Übereinkommens ist nicht eine vorbehaltlose, inhaltliche Zustimmung zur nachträglichen «Finalisierung [eines] detaillierten Regelwerks»[1].
Die Partei wird sich anlässlich der parl. Beratung vertieft eingeben. Nachfolgend finden sich grundsätzliche Anmerkungen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf übernimmt die Ziele, zu denen sich die Schweiz unter dem Übereinkommen von Paris verpflichtet hat: Bis 2030 müssen die Treibhausgasemissionen der Schweiz mindestens halbiert werden. Darüber hinaus strebt der Bundesrat bis 2050 ein Netto-Null-Ziel an. Das Netto-Null-Ziel soll zusammen mit den übrigen Zielsetzungen des Übereinkommens von Paris in den Zweckartikel aufgenommen werden, ohne jedoch eine bestimmte Jahreszahl zu nennen. Diese geharnischte Vorgehensweise ist aus Sicht der SVP unstatthaft und die Formulierung des Zweckartikels im höchsten Masse irreführend. Der Bevölkerung ist mit Blick auf einen Zeithorizont der Zielsetzung klarer Wein einzuschenken.
Weiter sieht die Vorlage vor, dass der Bundesrat für einzelne Sektoren Ziele und Zwischenziele festlegt (vgl. Art. 3 Entwurf). Aus Sicht der SVP geht die stetig zunehmende Rechtssetzungskompetenz des Bundesrates auf Verordnungsstufe zu weit, davon abgesehen, dass somit die Vollzugskompetenz überschritten wird. Es ist bereits jetzt sonnenklar, dass der Bundesrat von «seiner Kompetenz», neue verschärfte Zwischenziele festzulegen, Gebrauch machen wird. Dies ist nicht nur aus demokratiepolitischer Sicht bereits heute höchst bedenklich.
Sektor nach CO2-Verordnung | Treibhausgasemissionenin Mio. Tonnen CO2eq | Veränderung1990-2019 | Zielwert 2020 qqü. 1990 | |
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1990 | 2019 | |||
Gebäude | 17,1 | 11,2 | -34% | -40% |
Verkehr | 14,9 | 15,0 | 1% | -10% |
Industrie | 13,0 | 11,2 | -14% | -15% |
Übrige (inkl. Landwirtschaft) | 8,7 | 8,9 | 1% | -10% |
Total | 53,7 | 46,2 | -14% | -20% |
Tabelle 1: Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren.
Weiter lässt sich dem Bericht entnehmen, dass trotz der Massenweinwanderung und der zunehmenden Wohnfläche die Treibhausgasemissionen der Schweiz zwischen 1990 und 2019 insgesamt um rund 14 Prozent und pro Kopf von jährlich 8,1 auf 5,4 Tonnen zurückgegangen sind:
Die eindrückliche Treibhausgasreduktion der Schweizerinnen und Schweizer und somit die Zielerreichung 2030 wird aber faktisch durch die Masseneinwanderung wieder zunichte gemacht. Dass die Zuwanderung in der Umwelt- und Energiepolitik unberücksichtigt bleibt, ist deshalb aus Sicht der SVP unhaltbar angesichts der Tatsache, dass die Bevölkerung in der Schweiz von 6.7 Millionen Menschen im Jahr 1990 bis 2030 wegen der Personenfreizügigkeit auf 10 Millionen Einwohner steigen wird.
Im Zusammenhang mit neuen baurechtlichen Vorschriften lehnt die SVP eine Inflation von Bundesvorgaben zum Bauen in diversen Bundesgesetzen zum Energiebereich ab. Die Baugesetzgebung und die damit einhergehende Regelung der Bestimmungen zum Bauen liegt in der Kompetenz der Kantone. Sensibilisierungsmassnahmen und bestehende Förderprogramme genügen.
Die Vorlage möchte zudem die Datenlage zum Gebäudepark verbessern, indem die Bewilligungsbehörden bei einem Heizungsersatz zu einem Eintrag ins eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) verpflichtet werden. Der Bundesrat erhält neu die Kompetenz, festzulegen, welche Angaben ins GWR aufgenommen werden. Nebst dieser Meldepflicht ist ausserdem – sofern neu eine fossile Heizung geplant ist – eine Pflicht zur Durchführung einer Beratung vorgesehen. Aus Sicht der SVP ist es zweckmässiger, den Fokus auf die flächendeckende und verlässliche Datenbearbeitung nach geltenden Vorgaben zu legen. Mit der Kompetenz des Bundesrats zur Regelung der einzutragenden Angaben steigt der Detaillierungsgrad der einzufordernden Kennwerte. Zudem lehnt die SVP eine Beratungspflicht ab. Gemäss dem Vorsorgeprinzip hat eine Beratung auf freiwilliger Basis zu erfolgen.
Weiter führt der Bericht aus (S. 15 f.), dass jedes Jahr rund 30‘000 fossile Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden müssten, damit der Gebäudepark bis 2050 CO2-frei wird: Schweizweit sind heute alleine in Wohnbauten schätzungsweise noch 900‘000 fossile Heizungen in Betrieb. Bei dieser Ausgangslage stellt sich die Frage, wie viel fossile Energie durch Elektrifizierung ersetzt werden soll und überhaupt ersetzt werden kann. Unter dem Strich müssen bis 2050 rund 40 TWh Produktion ersetzt werden! Dies durch den Verbraucheranstieg (+13,7 TWh), die Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke (-24 TWh) sowie Verluste bei der Wasserkraft durch höhere Restwassermengen (-3,7 TWh). Im Hinblick auf das verschärfte langfristige Klimaziel des Bundesrates (netto null Treibhausgasemissionen bis 2050) ergeben sich also gravierende und ungelöste Herausforderungen durch eine erhöhte Nachfrage aufgrund der Elektrifizierung.
Dass im selben Zusammenhang die (Energie-)Strategie nicht aufgehen kann, veranschaulicht in alarmierender Art und Weise eine am 1. Februar 2022 publizierte Empa-Studie: Es wurden 3 verschiedene Szenarien durchgerechnet, in denen allen die Kernkraftwerke abgeschaltet werden – allein diese Bedingung hat ein Grunderfordernis von 16m2 Solarpanels pro Kopf, eine Speicherbatterie von 9 kWh für jeden Einwohner und zusätzlichen 4 Pumpspeicherkraftwerke von der Grösse des Kraftwerks «Grande Dixence» zur Folge. Beim Szenario «voll Elektrifiziert» braucht es 48m2 Solarpanels pro Kopf, eine Speicherbatterie von 26 kWh für jeden Einwohner und zusätzlichen 13 Pumpspeicherkraftwerke – dafür gibt es selbst in der Schweiz nicht genügend geeignete Täler.
Die zwei anderen Szenarien benötigen 25 Gotthard-Röhren voller Wasserstoff oder 12-mal die Dachfläche der Schweiz, bei Energiepreisen von bis zu 9600 CHF pro Jahr und Kopf. Der Leiter des verantwortlichen Forschungsinstituts lässt sich zitieren mit: «Wir müssen uns also von der Vorstellung verabschieden, dass wir unseren gesamten Energiebedarf mit im Inland erzeugter, erneuerbarer Energie decken können.»
Fest steht, dass 2020 nicht einmal das Minimalziel für Strom aus erneuerbaren Energien (Sonne, Wind, Geothermie, Biomasse) erreicht wurde. In diesem Licht erscheint die Vorlage völlig unglaubwürdig und gleicht öko-religiösen Durchhalteparolen – gegen jegliche, objektive Vernunft.
Der neue Artikel 33a regelt für die Subventionstatbestände gemäss den Artikeln 34-35 die maximal mögliche Teilzweckbindung der CO2-Abgabe. Durch die Erhöhung der Teilzweckbindung würde gemäss breit abgestützter juristischer Auffassung die CO2-Abgabe von einer Lenkungsabgabe zu einer Steuer verkommen, was verfassungswidrig wäre, weil insbesondere dem Bund die verfassungsmässige Kompetenz fehlt. Die SVP lehnt daher die vom Bundesrat angestrebte Erhöhung entschieden ab.
Mit Blick auf die angestrebten Massnahmen im Verkehrsbereich stellen wir mit Erstaunen fest, dass die Vorlage zu Mehrkosten für die Bürgerinnen und Bürger führen wird, obwohl gerade im Bereich der Treibstoffe weitere Zusatzkosten vom Volk mit der vorangegangenen Revision abgelehnt wurden. Aus Sicht der SVP ist der Volkswille umzusetzen und somit sind jegliche Massnahmen, welche zu einer Verteuerung der Treib- und Brennstoffe führen, zu streichen. Darüber hinaus erscheint die Zielerreichung auch nicht technologieneutral, da Biotreibstoffe und die Elektrifizierung der Mobilität offensichtlich nicht die einzig möglichen Möglichkeiten zur Zielerreichung sind.
Insbesondere lehnt die SVP die Ersetzung der Steuererleichterungen durch eine Beimischungspflicht ab. Diese entspricht nicht dem Volkswillen und dem klaren Entscheid des Parlaments. Daher sind die bestehenden Steuererleichterungen weiterzuführen, wie dies in der parlamentarischen Initiative 22.402 «CO2-Reduktion durch biogene und erneuerbare synthetische Treibstoffe» vorgeschlagen wird. Nebst technischen Herausforderungen gehört auch die teilweise schlechte Lagerfähigkeit von Biotreibstoffen. Es ist daher in Fachkreisen unbestritten, dass eine Beimischpflicht weitere Investitionen in die Lagerinfrastruktur voraussetzen würde. Solche sind allerdings angesichts der politischen Stossrichtung schwer realisierbar. Nebst den technisch-logistischen Herausforderungen stellen sich Fragen zur Versorgungslage mit biogenen Komponenten und damit nach deren Preis. Im Vergleich zum heutigen System würden biogene Treibstoffe um jeden Preis auf den Markt kommen müssen – was dem Volkswillen klar widerspricht.
Die Erlöse aus den Sanktionen, welche die Fahrzeugimporteure bei einem Überschreiten ihrer individuellen Zielvorgaben für die Neuwagenflotten der Jahre bis und mit 2030 entrichten müssen, sollen vorübergehend bis 2030 nicht mehr in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds fliessen, sondern für die finanzielle Unterstützung von Ladeinfrastrukturen eingesetzt werden. Aus Sicht der SVP ist aber an der Verwendung der Mittel zugunsten des Fonds nichts zu ändern. Die Begünstigung von Ladeinfrastruktur hat bspw. über steuerliche Anreize zu erfolgen.
Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs sollen für die Bereitstellung neuer Angebote im grenzüberschreitenden Personenfernverkehr auf der Schiene, einschliesslich Nachtzüge, befristet bis Ende 2030 Finanzhilfen gewährt werden können. Weil verbesserte internationale Zugverbindungen eine Alternative zu Kurzstreckenflügen seien, werden die Förderbeiträge mit den Erlösen aus der Versteigerung von Emissionsrechten für die Luftfahrt gegenfinanziert und betragen maximal 30 Millionen Franken pro Jahr. Aus Sicht der SVP ist dies entschieden abzulehnen. Der öffentliche Verkehr hat eigenwirtschaftlich zu erfolgen, insb. der Nachtzugverkehr. Zudem ergeben sich Fragestellungen zur Abgrenzung des Nutzens bei mehrstaatlichen Linien – es kann nicht sein, dass die Schweiz den internationalen Schienenverkehr subventioniert.
Die vorgesehene Unterstützung von fossilfreien Bussen und Schiffen des öffentlichen Verkehrs ist klimapolitisch nicht begründbar und auch aus energiepolitischer Sicht nicht opportun. Aus Sicht der SVP sind zudem die bereits erfolgten Massnahmen bzw. die Summe der Subventionen, welche dieselbe Zielsetzung verfolgten, in einem Bericht auszuweisen.
Mit dem neuen Artikel 40d Entwurf sollen unter dem Titel «Massnahmen im Finanzmarkt» die klimabedingten finanziellen Risiken überprüft werden. Aus Sicht der SVP ist dieser Artikel ersatzlos zu streichen. Klimarisiko ist keine finanztheoretisch oder ökonomisch abgesicherte Risikokategorie. Zudem sind derzeitige Methodologien, die angeben, diese messen zu können, noch unterentwickelt. Die vorgeschlagene Norm schafft zudem hohe Regulierungskosten, welche im Übrigen nicht im Bericht ausgewiesen werden. Völlig quer in der Landschaft steht zudem Art. 1 Abs. 2 Bst. b Entwurf, der dahingehend lautet, dass zur Zielerreichung insbesondere «die Finanzmittelflüsse entsprechend ausgerichtet werden». Diese ausschweifende Auslegung des Übereinkommens von Paris ist unhaltbar, geht es doch in der Vereinbarung um Entwicklungshilfe – und eben potenziell nicht um jegliche Finanzflüsse.
[1] Vgl. S. 9 Bericht.