Die SVP lehnt die vorgeschlagene Revision des Steuerstrafrechts ent-schieden ab. Das geltende System funktioniert in der Praxis gut und hat sich grundsätzlich bewährt. Es bedarf derzeit keiner…
Die SVP lehnt die vorgeschlagene Revision des Steuerstrafrechts ent-schieden ab. Das geltende System funktioniert in der Praxis gut und hat sich grundsätzlich bewährt. Es bedarf derzeit keiner fundamentalen Revision des Steuerstrafverfahrensrechts. Der Vernehmlassungsentwurf geht auch weit über die durch die vom Bundesrat als Auslöser für diese Revision angeführte Motion Schweiger hinaus. Die Vorlage würde zu einem radikalen Umbau des heutigen Steuerstrafverfahrensrechts führen und das bisherige Verhältnis zwischen Bürger und Staat in Steuersachen auf den Kopf stellen. Neben der vom Bundesrat vorangetriebenen sukzessiven Auflösung der Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug in formeller Hinsicht, wird mit dieser Vorlage das Instrumentarium des Steuerstrafrechts auf das Verwaltungsverfahren ausgedehnt. Damit wird auch die materielle Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und dem Steuerbetrug aufgelöst. Der Verwaltung werden umfassende Zwangsinstrumente in die Hände gelegt, was aus rechtsstaatlicher Sicht entschieden abzulehnen ist. Die SVP weist den Vernehmlassungsentwurf deshalb klar zurück.
Auflösung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bürger und Staat
Unter dem Deckmantel der Harmonisierung zielt die Vorlage auf eine unverhältnismässige und überdies nicht notwendige Verschärfung des inländischen Steuerstrafrechts durch die Hintertüre ab. Diese Massnahme würde nach Ansicht der SVP das bis anhin ausgezeichnete schweizerische Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat unnötig auf die Probe stellen. Dieses basiert darauf, dass der Bürger bereit ist, dem Staat die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um seine Aufgaben zu erbringen, der Staat dem Bürger aber im Gegenzug mit der Selbstdeklaration und dem Verzicht auf übermässige Bevormundung und Überwachung ebenfalls das nötige Vertrauen entgegenbringt. Dieses für die Schweiz prägende Verständnis wird vom Bundesrat derzeit Schritt um Schritt beseitigt.
Während die GAFI-Vorlage die Grenze zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung formell geschliffen hat, soll die Steuerstrafrechtsrevision dem Fiskus nun auch das Instrumentarium liefern, um bei Steuerhinterziehung umfassende Zwangsmassnahmen anwenden zu können.
Die Anwendung von strafprozessualen Zwangsmassnahmen durch die Steuer-verwaltungen wird von der SVP in der vorgeschlagenen Form entschieden abgelehnt. Die Vorlage sieht vor, dass Steuerbehörden bei blossem Verdacht auf Steuerhinterziehung Zwangsmassnahmen im Sinne von strafprozessualen Mitteln (wie z.B. Haft, Hausdurchsuchungen oder Einvernahme von Zeugen) anwenden können. Damit steht einer willkürlichen Eröffnung – allein aufgrund von so genannten „Verdachtsmomenten“ – von Zwangsmassnahmen durch die Steuerbehörde Tür und Tor offen. Wenn, dann sollte ein Gericht über die Anwendung von Zwangsmassnahmen entscheiden.
Einmal mehr ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Steuerhinterziehung in der Schweiz durchaus konsequent und hart verfolgt wird. Die angedrohten Bussen sind hoch. Die Folgen für den Zuwiderhandelnden schwerwiegend. Diesbezüglich verfolgt die Schweiz gegenüber dem Ausland keinesfalls ein „weicheres“ Regime. Vielmehr ist faktisch das Gegenteil der Fall.
Abkehr von bewährter schweizerischer Praxis
Besonders stossend an der vorgesehenen Lösung ist die Tatsache, dass im Rahmen der erwähnten Zwangsmassnahmen neben den Verdächtigten unter anderem auch Geschäftspartner, Treuhänder und Bankmitarbeiter, aber auch Familienangehörige sowie gänzlich Unbeteiligte (z.B. Nachbarn) durch die Steuerbeamten einvernommen werden können. Die Steuerbehörde würde dadurch zu einer Steuerpolizei nach deutschem Vorbild umgestaltet, was erstens unnötig (hohe Steuermoral in der Schweiz) und zweitens kontraproduktiv (ein pauschaler Generalverdacht der Bürger schadet dem Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat) ist. Die SVP ist der Auffassung, dass derart repressive Mittel im Verfahren der kantonalen Steuerbehörden nicht verhältnismässig sind und daher nicht zur Anwendung kommen dürfen.
Die Revision führt letztlich auch zu einer problematischen Aufweichung des Bankkundengeheimnisses im Inland. Vom weitreichenden Ausbau der Kompetenzen und Möglichkeiten der Steuerbehörden zu einer Abschaffung der Selbstdeklaration und der Einführung eines automatischen Informationsaustauschs im Inland ist es nur noch ein kurzer Weg.
Es ist zudem nicht nachvollziehbar, weshalb der Bundesrat im Steuerbereich nun – ohne Not – auch eine neue, grosse innenpolitische Baustelle öffnet, während im Verhältnis zum Ausland zahlreiche Fragen ungeklärt sind.
Die SVP weist den Vernehmlassungsentwurf klar zurück.