Die SVP unterstützt eine Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gemäss dem zugrundeliegenden Rückweisungsbeschluss des Parlaments grundsätzlich, lehnt jedoch über diesen Auftrag hinausgehende Regelungen klar ab.
Die Vernehmlassungsvorlage enthält zwar die vom Parlament geforderten Änderungen beim Widerrufsrecht, bei der vorläufigen Deckung und der Verjährung, beim Kündigungsrecht sowie bei Grossrisiken, umfasst aber auch noch weit umfangreichere Revisionsvorschläge. Die SVP lehnt den überschiessenden Revisionsentwurf des VVG deshalb ab. Der Bundesrat ist angehalten, die Vernehmlassungsvorlage nochmals zu überarbeiten und ihn um den Rückweisungsbeschluss hinausgehende Elemente zu bereinigen. Bei einer nicht kongruenten Umsetzung der parlamentarischen Rückweisungsbeschlusses wird die SVP die Vorlage erneut an den Bundesrat zurückweisen.
Das Parlament hat im Rückweisungsbeschluss – dem die SVP einstimmig zugestimmt hat – einen klaren Auftrag für eine schlanke Revision gegeben: «Es sollen nur notwendige Änderungen auf Grundlage des geltenden Rechts im Rahmen einer (weiteren) Teilrevision des VVG vorgenommen werden». Von diesem Auftrag weicht die vorliegende Vernehmlassungsvorlage deutlich ab, zahlreiche Vorschläge sind nicht durch den Rückweisungsbeschluss gedeckt (wie beispielsweise eine zwingende Nachhaftung (Art. 35c VE-VVG), ein Verbot für Änderungen der Allgemeinen Vertrags-/Versicherungsbedingungen (Art. 35 VE-VVG), ein Kündigungsverbot in der Krankenzusatzversicherung (Art. 35a Abs. 4 VE-VVG), ein Kündigungsverbot der Kranken-/Unfallversicherung (Art. 35d VE-VVG) sowie systematische Änderungen mit Eingriffen ins materielle Recht). Dabei gilt es grundsätzlich zu berücksichtigen, dass mehr Regulierung zu mehr Kosten führt, die sich letztendlich in Form von höheren Prämien, und somit zulasten der Kunden, niederschlagen.
Aus Sicht der SVP haben zwischenzeitlich keine grundlegenden Entwicklungen stattgefunden, die eine Abweichung vom Parlamentsauftrag rechtfertigen würden. Die SVP verlangt deshalb vom Bundesrat, die Vorlage bis zum Veröffentlichen der Botschaft nochmals zu überarbeiten und dabei den Rückweisungsbeschluss konsequent umzusetzen. Die SVP unterstützt das Ziel der Revision, das Gesetz zu modernisieren und gleichzeitig einen Interessenausgleich zwischen den Kunden und den Versicherern zu wahren. Die Revision des VVG hat sich jedoch auf die Umsetzung des Rückweisungsbeschlusses des Parlaments zu beschränken.