Vernehmlassung

Revision Grundbuchverordnung. AHVN13 im Grundbuch und landesweite Grundstücksuche: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

Die Vorlage zielt darauf ab, die Änderung des ZGB zu Art. 949b ZGB (Personenidentifikator im Grundbuch) und zu Art. 949c ZGB (landesweite Grundstücksuche) umzusetzen. So sollen im Grundbuch erfasste Personen künftig grundsätzlich mittels AHV-Nummer identifiziert werden können. Das zweite Anliegen der Vorlage betrifft die landesweite Grundstücksuche. Diese gewährt berechtigten Behörden zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe Zugang zur Information, ob und welche Rechte einer bestimmten Person an Grundstücken zustehen. Der Grundstücksuchdienst soll durch den Bund betrieben und mittels Gebühren finanziert werden.

Die SVP unterstützte seinerzeit mehrheitlich die Stossrichtung der zugrundeliegenden Gesetzesvorlage (vgl. 14.034). Ohnehin stimmte die SVP einer grundsätzlichen Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden zu (vgl. 19.057). Aus datenschutzrechtlichen Überlegungen, insbesondere abgestützt auf die kritische bis ablehnende Haltung des eidgenössischen Datenschutzbeauftragen sowie der kantonalen Datenschutzbeauftragten, steht die Partei der beabsichtigten Umsetzung jedoch sehr kritisch gegenüber und fordert zuzuwarten, bis das vom Parlament beantragte, notwendige Sicherheitskonzept vorliegt. Zudem fehlt im Bericht eine nachvollziehbare Analyse zu den allfälligen Effizienzgewinnen, damit die Vorlage abschliessend beurteilt werden kann.

Eine durch die Verwaltung in Auftrag gegebene ETH-Studie hält ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko fest, welche die Verknüpfung der Register birgt und weist auf ein erhebliches Missbrauchspotential hin.

Bereits heute sind persönliche, oftmals sensitive, Daten in über 14 000 Datenbanken gespeichert und mit der AHVN13 indexiert. Diese Computersysteme genügen nicht alle den hohen Sicherheitsanforderungen, wie sie bei den Systemen des Bundes gegeben sind, sondern stehen regelmässig bei Gemeinden, Schulen, Krankenhäuser und bei privaten Organisationen (bspw. NGO). Dies ermöglicht es, mit einer AHVN13 umfangreiche Informationsprofile zu erstellen. Diese Datenschutzrisiken werden in Zukunft weiter zunehmen, da einerseits immer mehr Daten gesammelt werden und anderseits immer wie mehr (private) Organisationen Daten sammeln.

Schlussendlich scheinen die Kosten in keinem ausgewogenen Verhältnis zum – kaum erläuterten – Nutzen zu sein. Alleine für den mit Gebühren finanzierten, landesweiten Grundstücksuchdienst betragen die Projektkosten 1,7 Millionen CHF und die Gesamtkosten für die Jahre 2022 bis 2027 rund 6.4 Millionen CHF. Die absehbaren Kostenfolgen sind unter dem Titel der «Effizienzsteigerung» offensichtlich unbegründet: Es fehlt eine aufschlussreiche Prognose, welche insbesondere die Effizienzgewinne in CHF ausweist. Des Weiteren fehlt eine Zusammenstellung der absehbaren Kostenfolgen zulasten der Kantone für die Einführung und Nutzung der AHVN13 im Grundbuch.

Im Ergebnis muss zur Beurteilung der Vorlage einerseits ein überzeugendes Sicherheitskonzept beigebracht werden und anderseits sind die Kostenfolgen, insbesondere die gewünschten Effizienzgewinne, nachvollziehbar auszuweisen.

 
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