Die SVP lehnt die vorgeschlagene «Änderung der Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange» entschieden ab. Bereits in unserer Stellungnahme zur ursprünglichen Verordnung vom Jahr 2022 haben wir klar Stellung bezogen und die unnötige Bürde für die Wirtschaft sowie die «dynamische» Übernahme internationaler Standards kritisiert. Auch die vorliegende Revision bleibt inhaltlich und konzeptionell unakzeptabel. Insofern lehnen wir auch diese kategorisch ab.
Die vorgeschlagene Verordnungsänderung ersetzt die explizite Erwähnung der «Task Force on Climate-related Financial Disclosures» (TCFD) durch internationale Standards wie das «International Sustainability Standards Board» (ISSB) und die «European Sustainability Reporting Standards» (ESRS) der EU. Konkret führt dies zu einem weiteren anschleichen an EU-Vorschriften und untergräbt die Eigenständigkeit der Schweiz. Grundsätzlich ersetzen wir die Vorschriften von Michael Bloomberg, Vorsitzer des TCFD, und unterwerfen uns stattdessen der EU.
Die vorgeschlagenen Neuregelungen führen zu einer Erhöhung der Bürokratie. Unternehmen der Finanzbranche werden jetzt aufgefordert nebst qualitativen Analysen auch quantitative Berichterstattungen vorzunehmen. Unternehmen werden auch aufgefordert konkrete Zwischenziele für die Absenkung ihrer Treibhausgasemissionen zu setzen. Gemäss den nationalen Vorgaben welche im Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) festgelegt sind, wird hiermit die Finanzbranche aufgefordert konkrete Jahresabstufungen zu setzen. Unternehmen sollen künftig anlageklassen- und sektorspezifische Absenkungsziele für ihre Finanzflüsse definieren, umsetzen und regelmässig dazu Berichten. Diese Vorschriften verursachen eine enorme bürokratische Last, gefährden die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes und tragen ironischerweise dazu bei unseren Unternehmen in Länder zu treiben, wessen Klimaschutzmassnahmen der Umwelt nahezu keine Rechnung tragen. Weiterhin will der Bundesrat jetzt Klimabelange in einem international zugänglichen Format, auf der Webseite des Unternehmens, zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung würde ausländischen Interessen ein unnötiges Zugeständnis Leisten und wirft wesentliche Zweifel am Datenschutz auf.
Die SVP weist darauf hin, dass das Volk die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) im Jahr 2020 abgelehnt hat. Die vorliegende Verschärfung dieser Verordnung versucht eine demokratiewiderliche Umgehung des Volksentscheids. Die geplanten Fahrplanvorgaben für Finanzunternehmen müssen ersatzlos gestrichen werden, um unseren Finanzplatz zu schützen. Die Verpflichtung zur elektronischen Veröffentlichung auf internationalen Plattformen ist ebenfalls zu streichen, um Datenschutzgefahren zu vermeiden. Anstatt der Übernahme von dem ISSB oder dem ESRS müsste eine nationale Lösung erarbeitet werden, welche auf freiwillige Berichterstattung setzt und den Bedürfnissen unserer Wirtschaft Rechnung tragt.
Die SVP lehnt die Änderung zur Berichterstattung über Klimabelange kategorisch ab und fordert den Bundesrat dazu auf, die Verordnung grundlegend zu überarbeiten und zu minimieren.