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Medien
Vernehmlassung

RTVV-Teilrevision

Die SVP kann dem Entwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen und weist ihn zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. Einmal mehr wird mit der Vorlage eine Chance verpasst, günstige Rahmenbedingungen für den Radio- und Fernsehbereich zu schaffen. Einmal mehr wird damit auch verpasst, die Dominanz des staatlichen Anbieters SRG zu beschränken und Marktverzerrungen abzubauen, was der Medienvielfalt zu Gute käme.

 

Die vorgeschlagenen Massnahmen zementieren den Status Quo und führen in gewissen Punkten sogar zu einer weiteren Schwächung der privaten Anbieter. Dies ist angesichts der sehr knappen Volksabstimmung zum Radio- und Fernsehgesetz, bei welcher ein grosser Teil der Ablehnung auf den Unmut gegenüber dem aktuellen System zurückzuführen ist, so nicht haltbar und muss dringend korrigiert werden. 

Die SVP fordert darum dezidiert eine Überarbeitung der vorliegenden Verordnung und eine umsichtige und sorgfältige Umsetzung des Gesetzestextes. Wie bereits erwähnt, bedeutet dies anstelle einer weiteren Stärkung staatlich konzessionierter Veranstalter, dass die Rahmenbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten im Medienbereich generell wettbewerbsfreundlicher auszugestalten sind und – wo immer möglich – auf unnötige und einschränkende Regulierungen zu verzichten ist. Nur so kann die berechtigte Kritik des Volkes im Bereich der Medienpolitik ernst genommen werden und nur so kann auch die Medienvielfalt insgesamt gestärkt werden.

Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Entwurf leider klar nicht erreicht. Im Gegenteil: So werden beispielsweise bei Online-Beiträgen der SRG (Art. 28 Abs. 4) praktisch keine Beanstandungen mehr möglich sein, so soll der Aufwand für die Zugänglichkeitsmachung des SRG-Archivs (Art. 33 Abs. 4) zusätzlich über die Abgabe abgegolten und die Abhängigkeit der privaten Sender vom Staat durch eine Senkung des Eigenfinanzierungsgrads (Art. 39 Abs. 1) weiter verstärkt werden. Mit solchen Massnahmen und der einseitigen Förderung von konzessionierten Radio- und Fernsehveranstaltern werden die heute bestehenden Abhängigkeitsverhältnisse und die Monopolmacht des staatlichen Anbieters weiter zementiert. Dies schwächt direkt die privaten Anbieter, was klar unerwünscht ist.

Ebenso stossend ist auch, dass die Tarife der neuen Abgabe erst kurz vor Systemwechsel und damit nicht in dieser Verordnung geregelt werden sollen. Die Gefahr, dass der Bundesrat hier über die in der Botschaft genannte Höhe hinausgeht oder irgendwelche Begründungen für eine weitere Erhöhung findet, ist damit nicht von der Hand zu weisen. Grundsätzlich ist die Tatsache, dass der Bundesrat die Gebührenhöhe der Mediensteuer festlegen soll, sowieso stossend, diese Kompetenz sollte – wie von uns bereits mehrfach gefordert – künftig dem Parlament zugewiesen werden.

Generell ist bei der Erhebung der Abgabe, insbesondere auch bei den Unternehmen, noch massiver Anpassungsbedarf nötig. Die vielen Ausnahmen bei der Erhebung zeigen zudem, wie von uns in der Vergangenheit wiederholt erwähnt, dass diese Mediensteuer nicht nur ungerecht, sondern willkürlich ist und die ganze

Erhebung einem eigentlichen Basar gleichkommt. So kann und darf es beispielsweise nicht sein, dass im Endeffekt Unternehmen, welche wirtschaftlich erfolgreich sind, bei der Erhebung der Abgabe bestraft werden. Ebenso kann es nicht im Sinn der Sache sein, dass die Unternehmensabgabe direkt an die SRG überwiesen wird. Das ist einerseits der Transparenz abträglich und führt andererseits zu einer Zementierung der Stellung der SRG mit quasi hoheitlichem Segen.

Klarer Handlungsbedarf besteht auch bei der Umwandlung der Abgabe: Die vorliegende Verordnung bzw. die Abläufe diesbezüglich sind zu kompliziert und führen in der Praxis zum puren Gegenteil, was die Gesetzesvorlage vorgab, nämlich eine einfache und schlanke Lösung. Die Art. 86 bis 93 sind deshalb grundsätzlich zu überarbeiten.

Abschliessend verweisen wir auf die Antwort der Aktion Medienfreiheit, deren Forderungen und Bemerkungen wir vollumfänglich unterstützen können. 

 
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