Vernehmlassung

Scheinehen

Die SVP befürwortet sowohl die Parlamentarische Initiative zur Unterbindung von Scheinehen als auch jene zur Fristerstreckung für Nichtigerklärungen von Einbürgerungen. Die darin geforderten…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP befürwortet sowohl die Parlamentarische Initiative zur Unterbindung von Scheinehen als auch jene zur Fristerstreckung für Nichtigerklärungen von Einbürgerungen. Die darin geforderten Massnahmen stellen einen ersten Schritt zur konsequenten Missbrauchsbekämpfung dar und werden ihre präventive Wirkung nicht verfehlen. Die Parlamentarische Initiative „Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigerklärung. Fristerstreckung“ geht für die SVP jedoch noch zu wenig weit. Es besteht kein Grund, warum die Frist für die Nichtigerklärung nicht entsprechend der Petition Sensogiovane.ch auf zehn Jahre verdoppelt werden sollte.

1. Parlamentarische Initiative. Scheinehen unterbinden

Die SVP begrüsst die beiden von der Staatspolitischen Kommission geforderten Vorschriften, die bezüglich des Aufenthaltstitels der Verlobten während des Vorbereitungsverfahrens Klarheit schaffen sollen. Der rechtswidrige Zustand der illegal in der Schweiz Anwesenden darf nicht durch eine amtliche Heirat offiziell toleriert und gebilligt werden. Es ist höchste Zeit, dass diese Lücke im geltenden Recht geschlossen und die heute von Kanton zu Kanton variierende Praxis vereinheitlicht wird. Die daraus resultierende intensivere Zusammenarbeit zwischen Ausländerbehörde und Zivilstandsbehörden und die verstärkte Kohärenz staatlichen Handelns sind äusserst begrüssenswert. Diese klaren ausländerrechtlichen Regelungen werden mit dazu beitragen, die Zahl der Scheinehen zu reduzieren. Weitere Massnahmen müssen jedoch noch folgen, um diese Problematik wirklich lösen zu können.

2. Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigerklärung. Fristerstreckung

Die Ausdehnung der heute fünfjährigen Frist für die Nichtigerklärung von Einbürgerungen ist im Interesse einer konsequenten Missbrauchsbekämpfung zwingend nötig. Auch die Einführung einer differenzierten Regelung der Verjährungsfrist wird von der SVP begrüsst. Im Gegensatz zur Staatspolitischen Kommission fordert die SVP jedoch eine Verdoppelung der Nichtigerklärungsfrist auf zehn Jahre, wie dies auch in der Petition Sensogiovane.ch (06-18) gefordert wurde. Für eine Einschränkung auf genau acht Jahre wurden keine stichhaltigen Gründe vorgebracht. Eine Ausdehnung der Frist auf zehn Jahre würde einerseits die Möglichkeiten zur Missbrauchsüberführung erweitern und andererseits die präventive Wirkung noch verstärken. Tolerierte Missbräuche aufgrund zu kurzer Verjährungsfristen dürfen nicht länger in Kauf genommen werden.

Die Vorschläge der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates zur Unterbindung von Scheinehen sind zu begrüssen. Allerdings darf danach bei der Bekämpfung des Missbrauchs in diesem Bereich nicht halt gemacht werden, sondern es müssen noch weitere Schritte an die Hand genommen werden.

 
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