Vernehmlassung

Steuerliche Behandlung von Instandstellungskosten bei Liegenschaften

Die SVP unterstützt den Vorschlag der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates und fordert die Aufhebung der Dumont-Praxis auf Bundesebene. Den Verzicht auf die Dumont…

Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)

Die SVP unterstützt den Vorschlag der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates und fordert die Aufhebung der Dumont-Praxis auf Bundesebene. Den Verzicht auf die Dumont-Praxis verstehen wir als Massnahme zur Wohneigentumsförderung. Wir erwarten davon positive Auswirkungen auf die Bauwirtschaft und rechnen mit wesentlichen administrativen Vereinfachungen für Verwaltung und Steuerpflichtige sowie einem Gewinn an Rechtssicherheit für Hauseigentümer.

In diesem Sinne unterstützen wir aus föderalistischen Gründen im Vernehmlassungsverfahren der Kommission für Wirtschaft und Abgaben die Variante a (Aufhebung lediglich auf Bundesebene).

Es soll den Kantonen aber frei gelassen werden, ob sie ähnliche Schritte unternehmen wollen. Da heute mehrere Kantone bereits soweit sind, dürfte sich durch die Abschaffung auf Bundesebene der diesbezügliche Wettbewerb weiter verstärken und am Ende hoffentlich zur gänzlichen Abschaffung auch auf kantonaler Stufe führen.

Die Aufhebung der Dumont-Praxis unterstützen wir namentlich aus vier Gründen:

1. Ende der Ungleichbehandlung
Es ist auch für uns unverständlich, weshalb heute einem Alteigentümer das Recht gewährt wird, die Unterhaltskosten seiner Liegenschaft uneingeschränkt abzuziehen, während dies dem Neueigentümer in den ersten fünf Jahren nach dem Wohneigentumserwerb nicht in gleichem Masse zusteht. Diese Ungleichbehandlung lässt sich nicht rechtfertigen und muss beendet werden.

2. Wohneigentumsförderung
Die Abschaffung der Dumont-Praxis verstehen wir auch als Massnahme zur Wohneigentumsförderung. Bisher stellte die Dumont-Praxis ein bedeutendes Hindernis für den Steuerpflichtigen, der eine renovationsbedürftige Altliegenschaft erwerben wollte, dar.

3. Förderung der Bauwirtschaft
Zudem wird die Abschaffung der Dumont-Praxis zweifelsohne auch positive Auswirkungen auf die schweizerische Bauwirtschaft haben. Wenn das steuertechnische Motiv, Renovationsarbeiten hinauszuschieben, wegfällt, dann dürften in dieser Branche auch die Aufträge angekurbelt werden.

4. Administrative Vereinfachungen
Zu erwarten sind von der Abschaffung der Dumont-Praxis sicherlich auch klare administrative Vereinfachungen, wenn Verwaltung und Steuerpflichtige in Zukunft nur noch abklären müssen, ob es sich um werterhaltende oder wertvermehrende Arbeiten handelt.

Mit der Abschaffung der Dumont-Praxis wird einer äusserst problematischen Rechtsprechung des Bundesgerichts endlich ein Ende gesetzt. Dies stärkt die Hauseigentümer und führt zu einer Klärung der Rechtslage.

 
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