Themen
Gesundheit
Vernehmlassung

Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Die Vernehmlassungsvorlage sieht einerseits vor, dass Eltern bei der direkten Bundessteuer die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder durch Dritte bis maximal 25’000 Franken pro Kind und Jahr von den Steuern abziehen können. Andererseits soll den Kantonen neu vorgeschrieben werden, dass sie für die steuerliche Berücksichtigung der Kosten für die Drittbetreuung einen Steuerabzug von mindestens 10’000 Franken pro Kind und Jahr zulassen müssen. Beide vorgeschlagenen Neuerungen werden von der SVP klar abgelehnt.

Die SVP lehnt die vorgeschlagene Erhöhung der Obergrenze für den Kinderdrittbetreuungsabzug von heute 10’100 auf 25’000 Franken pro Jahr und Kind bei der direkten Bundessteuer ab. Das heutige Regime benachteiligt bereits steuerlich diejenigen Eltern, die ihre Kinder selber betreuen. Vom Abzug ausgeschlossen sind nämlich Eltern, die sich für die Eigenbetreuung durch eine Reduktion des Arbeitspensums entschieden haben, oder Familien, welche eine Kinderbetreuung durch Grosseltern oder Nachbarn eingerichtet haben.

Die SVP begrüsst zwar die steuerliche Entlastung von Familien – auch für die Drittbetreuung – grundsätzlich, jedoch verlangen wir, dass alle Familien mit Kindern dieselben hohen Abzüge tätigen können. Eine Erhöhung der Obergrenze auf 25’000 Franken pro Kind und Jahr alleine für die externe Kinderbetreuung entspricht nicht dieser Philosophie, sondern würde im Gegenteil sogar dazu führen, dass die heute vorherrschende Ungerechtigkeit bei den Steuerabzügen für Kinderbetreuung zusätzlich gefestigt und die Wahlfreiheit der Familienmodelle eingeschränkt würde.

Hinzu kommt, dass eine Erhöhung der Steuerabzüge für Kinderdrittbetreuung bei der direkten Bundessteuer nicht die Familien mit geringerem Einkommen erreichen würde, schliesslich ist heute bereits rund die Hälfte aller Familien aufgrund ihrer Einkommenssituation von dieser Steuer befreit. Wo bereits heute keine Steuern erhoben werden, ist die geplante Erhöhung der Abzüge ohne Effekt. Sie ist zudem an keinen wirklichen Bedarf gekoppelt, sondern kommt denjenigen Familien zugute, die bereits über eine gute Einkommenssituation verfügen.

Die geplante Änderung des StHG wird klar abgelehnt

Die Steuerharmonisierung erstreckt sich ausdrücklich nur auf Steuerpflicht, Steuergegenstand und zeitliche Bemessung der Steuern, Verfahrens- und Steuerstrafrecht. Ausdrücklich sind in Art. 129 Abs. 2 BV von der Harmonisierung die Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge ausgenommen. In der Vernehmlassungsvorlage will der Bundesrat die Kantone mittels einer neuen «Obergrenze» von mindestens 10’000 Franken pro Kind und Jahr dazu zwingen, die Steuerabzüge für Kinderdrittbetreuung zu erhöhen, was klar gegen die Bundesverfassung verstösst, einen unrechtmässigen Eingriff in die Kantonsautonomie bedeutet und von der SVP deshalb aus formalen Gründen klar abgelehnt wird. Daneben sprechen auch die obengenannten inhaltlichen Gründe gegen diese einseitige Erhöhung der Abzüge.

 
Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten und Zugriffe auf unsere Webseite analysieren zu können. Ausserdem geben wir Informationen zur Nutzung unserer Webseite an unsere Partner für soziale Medien, Werbung und Analysen weiter.Details ansehen Details ansehen
Ich bin einverstanden