Vernehmlassung

Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen. Mehr Informationen und Schutz für Konsumentinnen und Konsumenten

Der vorliegende Entwurf ist ein Angriff auf die Vertragsfreiheit. Das Recht der vertragsschliessenden Parteien, Verträge so abzuschliessen, wie sie das möchten, muss erhalten werden. Im Menschenbild, welches die SVP vertritt sind die Bürger mündig, lesen Verträge eigenverantwortlich und handeln in ihrem Interesse. Dementsprechend muss der Bürger nicht vor einer eigenen Unzulänglichkeit geschützt werden. Anstatt die Bürger zunehmend zu bevormunden und ihre Handlungsoptionen einzuschränken, vertritt die SVP eine Politik, die das Individuum in seiner Eigenverantwortlichkeit bestärkt und diese fördert. Die SVP hat deshalb bereits die dem Vorentwurf zugrundeliegende parlamentarische Initiative 13.426 abgelehnt und lehnt in Konsequenz auch den zur Vernehmlassung stehenden Vorschlag ab.

Die vorgesehene Ergänzung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist grundsätzlich nicht im Sinne der SVP. Einerseits wird die Vertragsfreiheit eingeschränkt, andererseits wird darin von einem Menschenbild des unmündigen Bürgers ausgegangen, das nicht demjenigen der SVP entspricht. Weiter kommt hinzu, dass die vorgesehene Regelung zu mehr Bürokratie und Kosten führt. Die SVP weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die anderen bürgerlichen Parteien in Bern zwar ständig vom dringend notwendigen Bürokratieabbau sprechen, jedoch immer dann zur Stelle sind, wenn es darum geht, dem administrativen Aufwand noch mehr Vorschub zu leisten. Die SVP, die eine klare Politik der Deregulierung verfolgt, lehnt den Vorentwurf deshalb auch unter diesem Aspekt ab.

Sollte die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats entgegen der Meinung der SVP dennoch am Vorentwurf festhalten, dann muss wenigstens sichergestellt werden, dass die andere Partei die Konsumenten nur vor der erstmaligen Verlängerung des Vertragsverhältnisses benachrichtigen muss.

 
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