Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Zum einen handelt es sich einmal mehr um einen Quasi-Automatismus im Bereich des Rechtsnachvollzuges zur EU, was die Möglichkeit…
Strassenzulassung und Verkehrsstrafrecht; Änderung des Personenbe-förderungsgesetzes und weiterer Erlasse
Antwort der Schweizerischen Volkspartei (SVP)
Die SVP kann der Vorlage in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Zum einen handelt es sich einmal mehr um einen Quasi-Automatismus im Bereich des Rechtsnachvollzuges zur EU, was die Möglichkeit für die Schweiz hier eigenständig zu reagieren, klar einschränkt. Zum anderen sind einige der vorgeschlagenen Massnahmen schlichtweg nicht geeignet, Vorteile oder Verbesserungen zum aktuellen Recht zu setzen. Dazu gehört insbesondere die Funktion des Verkehrsleiters, welche ausser neuen administrativen Hürden, einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen und zusätzlichen Kosten keinen konkreten Nutzen bringt. Ein solches Instrument wird deshalb von der SVP klar abgelehnt. Sollte die Vorlage trotz unseres Widerstandes eingeführt werden, verweisen wir für die Detailbestimmungen auf die Stellungnahme des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands (ASTAG), dessen Anträge wir unterstützen.